Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten

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20 Verordnung über die Förderung von Kompetenz- und Innovationsnetzwerken für die Land- und Ernährungswirtschaft (FKINV), SR …

20.1 Ausgangslage

Das durch die Forschung hervorgebrachte Know-How und die daraus hervorgehenden Innovationen finden nicht immer den Weg zu den Akteuren und Akteurinnen der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft. Dies ist der Fall, wenn es keinen Markt dafür gibt, der Markt zu klein ist, um entsprechende Vorleistungen zu finanzieren oder wenn der Markt zuerst noch geschaffen werden muss. Zum Beispiel, wenn sich die Akteure und Akteurinnen keine Forschungs- und Entwicklungsarbeiten leisten können oder die Ergebnisse aus der Forschung nicht in der Praxis zur Umsetzung gebracht werden können. Beispielsweise verfügen im Bereich der Pflanzenzüchtung die mehrheitlich kleinen privaten Züchtungsunternehmen in der Schweiz heute oft nicht über die nötige Infrastruktur, das nötige Knowhow und die nötige Innovationskraft. Dadurch besteht eine Lücke bei der Umsetzung von neuem Wissen und Methoden in der praktischen Züchtung. Aus dem Output der öffentlichen Forschung können die Züchtungsunternehmen somit kaum einen Mehrwert für ihren eigenen Betrieb generieren. Lediglich Firmen, die grosse Absatzmärkte haben, können diese Lücken durch unternehmenseigene Forschungs- und Entwicklungsabteilungen schliessen. Im Bereich Tiergesundheit ist zu gewissen Themen bereits viel Wissen bei den einzelnen Akteuren und Akteurinnen vorhanden oder wird bei anderen Themen im Rahmen von Forschungsprojekten erarbeitet. Es fehlt aber einerseits an einer Koordinationsstelle zwischen den Akteuren und Akteurinnen, um den Wissensaustausch zu gewährleisten und andererseits an der praktischen Umsetzung der Innovationen. Nur durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure und Akteurinnen kann die Tiergesundheit erhalten und gestärkt werden. Kompetenz- und Innovationsnetzwerke können wesentlich dazu beitragen, solche Lücken zu schliessen, indem sie die verschiedenen Akteure und Akteurinnen aus Forschung und Privatwirtschaft für den Wissens- und Technologietransfer systematisch vernetzen und bei der Umsetzung von Innovationen in die Praxis, beratend, koordinierend und fachlich inhaltlich unterstützen.

20.2 Wichtigste Änderungen im Überblick

Bis anhin fehlte die gesetzliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung solcher Kompetenz- und Innovationsnetzwerke in der Land- und Ernährungswirtschaft. Mit der AP22+ wurde der Art. 120 E-LwG beschlossen. Diese gesetzliche Grundlage soll es ermöglichen, den Aufbau und Betrieb von solchen Netzwerken mit Finanzhilfen zu unterstützen. Damit soll die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungsinstitutionen und privaten Akteuren und Akteurinnen aus der Land- und Ernährungswirtschaft gestärkt werden. Bedarfsanalysen des Bundes haben aufgezeigt, dass in den Bereichen Pflanzenzüchtung, Tierzucht und Tiergesundheit (vgl. Erläuterungen zur Botschaft AP22+, LwG Art. 120) Kompetenz- und Innovationsnetzwerke aufgebaut werden sollen. Eine Unterstützung in anderen Bereichen ist aktuell nicht vorgesehen.

Das Verfahren für die Zusprache einer solchen Bundesunterstützung soll nun in einer Verordnung geregelt werden.

20.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

Artikel 1: Dieser Artikel beschreibt die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Bundesunterstützung mit Finanzhilfen.

Absatz 1 und 2 legen die Voraussetzungen zur Beitragsberechtigung fest. Die Voraussetzungen müssen jeweils kumulativ erfüllt sein.

Absatz 1 Buchstabe a: Das BLW kann Finanzhilfen an Kompetenz- und Innovationsnetzwerke entrichten, sofern diese in den Bereichen Pflanzenzüchtung, Tierzucht oder Tiergesundheit tätig sind. Aufgrund von Marktversagen und den Strategien des Bundes in diesen Bereichen («Strategie Pflanzenzüchtung 2050», «Strategie Tierzucht 2030» und «Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2022+») besteht in diesen Bereichen ein öffentliches Interesse, den Wissensaustausch und Innovationen zu fördern.