Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten

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Verordnung des WBF über die Hygiene bei der Primärproduktion

2.4 Auswirkungen

2.4.1 Bund

Die vorgeschlagene Änderung hat keine Auswirkungen für den Bund.

2.4.2 Kantone

Die vorgeschlagene Änderung hat keine Auswirkungen für die Kantone.

2.4.3 Volkswirtschaft

Die vorgeschlagene Änderung hat keine Auswirkungen für die Volkswirtschaft.

2.4.4 Umwelt

Die vorgeschlagene Änderung hat keine Auswirkungen für die Umwelt.

2.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die vorgeschlagene Änderung steht im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften über die Lebensmittel- und Futtermittelhygiene. Sie ist mit den Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen des internationalen Rechts und insbesondere mit den Verpflichtungen aus dem Agrarabkommen zwischen der

Schweiz und der EU vereinbar.

2.6 Inkrafttreten

Die Änderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

2.7 Rechtliche Grundlagen

Die Artikel 4 Absatz 4 und 5 Absatz 1 VPrP und Artikel 42 Absatz 6 FMV bilden die rechtlichen Grundlagen.