Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten
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VEAGOG-Freigabeverordnung
Die Einnahmen des Bundes via Zolleinnahmen werden sich kaum verändern. Bei einem Ausbau der Schweizer Produktion und folglich einer Verringerung der Importe, könnte die Reduktion der Zolleinnahmen via Kontingentszollansätze kompensiert werden mit leicht höheren Einnahmen via Ausserkontingentszollansätzen aufgrund ergänzender Einfuhren.
1.4.2 Kantone
Die Kantone sind von der Verordnungsänderung nicht betroffen.
1.4.3 Volkswirtschaft
Geht man von einer statischen Schweizer Produktionsmenge und gleichbleibenden Importmenge der 27 betroffenen Gemüse aus, können die Mehrkosten infolge höherer Preise franko Grossverteiler auf jährlich rund 5.5 Mio. CHF geschätzt werden. Aufgrund der insgesamt verlängerten effektiven Bewirtschaftungsperioden sind die Preise vor und nach der aktuell gültigen kürzeren Bewirtschaftungsperiode höher Mangels Importkonkurrenz. Ein Abwälzen dieser Mehrkosten durch den Handel auf die Konsumenten würde diese Gemüse für die Konsumenten um rund 1 % verteuern. Neu werden rund 111 000 Tonnen der 27 betroffenen Gemüse in der effektiven Bewirtschaftungsperiode produziert anstelle der bisherigen 100 000 Tonnen. Die rund 111 000 Tonnen Gemüse haben einen Produktionswert von rund 450 Mio. CHF (Preis franko Grossverteiler).
Die stärksten Auswirkungen werden bei den Gewächshausgemüsen (6 der 27 Gemüse) auftreten. So wird zum Beispiel bei den Tomaten mit einer starken Verlängerung der effektiven Bewirtschaftungsperiode die Produktion von rund jährlich 4500 Tonnen neu innerhalb statt bisher ausserhalb dieser Periode liegen. Das entspricht rund 18 Prozent der bisherigen Inlandproduktion. Bei einem um 10 % höheren Preis für Inlandware franko Grossverteiler würde der Handel damit rund 1.35 Mio. CHF auf den Konsumenten abwälzen. Jedoch ist dies auch von der Margenpolitik des Detailhandels abhängig.
Bei einem voraussichtlichen Ausbau der Schweizer Produktion werden günstigere Importprodukte durch teurere Schweizer Produkte ersetzt. Gemäss Abschätzung werden in diesem Fall gegenüber der Betrachtung einer statischen Produktions- und Importmenge die Mehrkosten für die Konsumenten für die 27 Gemüse während der Zeitdauer der aktualisierten Bewirtschaftungsperioden nicht rund 1 % betragen, sondern auf maximal 5 % ansteigen.
Je nach Verlängerung oder Verkürzung der effektiven Bewirtschaftungsperioden werden die importierenden Unternehmen den Vorschriften für die Zuteilung von Zollkontingentsteilmengen unterworfen oder von diesen Vorschriften befreit. Diese Unternehmen üben ihre Einfuhrtätigkeiten in der Regel bereits innerhalb der aktuellen effektiven Bewirtschaftungsperioden aus. Die Aktualisierung dieser Zeiträume wird voraussichtlich nicht zu einer entscheidenden Erhöhung ihres Verwaltungsaufwands führen.
1.4.4 Umwelt
Die rund 11 000 Tonnen Gemüse, die durch die Änderung der effektiven Bewirtschaftungsperioden neu dem Schutz der Einfuhrregelung unterstehen, werden bereits produziert. Die Verstärkung des Zollschutzes hat daher bei einer statischen Betrachtung der Situation keine Auswirkungen auf die Umwelt. Sollten diese Änderungen zu einer Intensivierung des Gewächshausanbaus in der Schweiz führen, würde sich dies nachteilig auf die CO2-Umweltbelastung auswirken, vor allem dann, wenn diese mit wärmeren Anbauregionen verglichen wird.
Dem ist hinzuzufügen, dass die Schweizer Gemüseproduzenten gemeinsam mit dem Handel beschlossen haben, bis 2040 im geschützten Anbau keine fossilen Energieträger mehr zu verwenden. Als Zwischenziel sollen bis 2030 Schweizer Gewächshäuser zu 80 % ohne fossile Brennstoffe beheizt werden. Weitere Umweltindikatoren sind jedoch zu berücksichtigen, um eine globale Bewertung zu erhalten.