Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten

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Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben

3.4.2 Kantone

Die Zuständigkeit für die Planung und Durchführung der Probenahmen war schon immer beim Kanton, daran ändert sich nichts. Mehraufwände entstehen für die Kantone deshalb in erster Linie durch die vermehrte Beprobung von landwirtschaftlichen Betrieben. Die deutliche Erhöhung der Anzahl vom Bund finanzierter Laboranalysen auf über 1000 jährlich ab dem Jahr 2025 wurde jedoch hauptsächlich von den Kantonen gewünscht und begrüsst.

3.4.3 Volkswirtschaft

Die Zahl der Laboranalysen steigt an und die Kantone können daher im Grundsatz günstiger Analysen durchführen lassen (Mengenrabatte).

3.4.4 Umwelt

Risikobasierte Kontrollen mittels Laboranalysen sind viel effektiver als Kontrollen von Aufzeichnungen. Damit kann der korrekte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln besser geprüft werden.

3.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die vorgesehenen Änderungen sind kompatibel mit dem internationalen Recht.

3.6 Inkrafttreten

Die Verordnungsänderung tritt auf den 1. Januar 2025 in Kraft.

3.7 Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlagen bilden die Artikeln 177 und 181 Absatz 1bisdes Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG; SR 910.1).