Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten
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Landwirtschaftliche Zonen-Verordnung
5.4.3 Volkswirtschaft
Bei Gesamtmeliorationen können eventuell Kosten gespart werden, beispielsweise da eine neue Erschliessung wegen flexiblerer Planung weniger kostet oder da die Flächen näher bei den Betrieben zu liegen kommen.
Bei Gewässerrevitalisierungsprojekten im Rahmen von Gesamtmeliorationen mit umfassenden gemeinschaftlichen Massnahmen bei denen das Sömmerungsgebiet involviert ist, wird eine flexiblere Neuzuteilung der landwirtschaftlich genutzten Flächen ermöglicht. Somit stossen Gewässerrevitalisierungen bei Bewirtschaftenden tendenziell auf mehr Akzeptanz. Von erfolgreich umgesetzten Gewässerrevitalisierungen profitiert schlussendlich nicht nur die Landwirtschaft.
5.4.4 Umwelt
Die Auswirkungen eines flächengleichen Abtausches auf die Intensität der Produktion sind nicht generell beurteilbar. Die möglichen rascheren Umsetzungen von Gewässerrevitalisierungen sind positiv für die Umwelt und sie entsprechen einem öffentlichen Interesse.
5.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Es gibt keine Auswirkungen auf internationales Recht.
5.6 Inkrafttreten
Diese Verordnungsänderung soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
5.7 Rechtliche Grundlagen
Die Bestimmungen stützen sich auf die Artikel 4 Absatz 3 und 177 LwG.