Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten

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Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 4 (Art. 26 Abs. 6)

Zusatzbeiträge für Tiefbaumassnahmen

Ziff. 1 Bst. e und f

1. Abstufung der Zusatzbeiträge für Zusatzleistungen

Bst. + 1 % + 2 % + 3 % Beispiele

e. Produk- Deckung Deckung Deckung Strom aus Anlagen wie Sonnention von er- > 50 % des > 75 % des > 100 % des kollektoren, Wasserkraftwerken, neuerbarer Strom- oder Strom- oder Strom- oder Windenergie, Biogasanlagen,

Energie Wärmebe- Wärmebe- Wärmebe- Wärme aus Holzheizanlagen

darfs der darfs der darfs der usw.

Landwirt- Landwirt- Landwirt-

schaft im schaft im schaft im Unterstützung der Anlagekosten Perimeter Perimeter Perimeter gemäss den Art. 106 Abs. 1 Bst. c, Abs. 2 Bst. d und 107 Abs. 1 Bst. b LwG

oder

Einsatz res- betroffene betroffene betroffene Ressourcenschonende Technosourcen- Fläche: Fläche: Fläche: logien mit energie- oder wasserschonender sparender Technik, z. B. Tröpf-Technolo- 10–33 % 34–66 % 67–100 % chenbewässerung, Solarpumpe, gien des Perime- des Perime- des Perime- bedarfsgesteuerte Anlage

ters ters ters

f. Aufgeho-

ben

Ziff. 2

2. Abstufung der Zusatzbeiträge für Wiederherstellungen und Sicherungen

Kriterium für die Erhöhung ist die Betroffenheit (Ausmass/Verteilung) in Bezug zum Gemeindegebiet.

Ausmass Zusatzbeitrag

Isolierte Wiederherstellungen und Sicherung + 2 % Lokale Wiederherstellungen und Sicherung + 4 % Ausgedehnte Wiederherstellungen und Sicherung + 6 %