Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten
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Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 5 (Art. 37 Abs. 1 und 2 sowie 39 Abs. 1 und 3)
Ansätze und Bestimmungen der Finanzhilfen für Hochbaumassnahmen
Ziff. 1.1
1.1 Ansätze
Massnahme Angabe Beitrag Investitionskredit
in
Hügelzone Bergzonen II–IV Alle Zonen
und Bergzone I Höchstbeiträge pro Betrieb Fr. 183 000 254 000 – Stall pro GVE Fr. 2 000 3 190 7 080 Futter- und Strohlager pro m3 Fr. 18 24106
Hofdüngeranlage pro m3 Fr. 26 35130
Remise pro m2 Fr. 29 41224
Mehrkosten aufgrund
besonderer Erschwernisse % 40 50 –
Ziff. 1.2.2 und 1.2.5
1.2.2 Die Mehrkosten aufgrund besonderer Erschwernisse werden bei den Höchst-
beiträgen pro Betrieb nicht berücksichtigt. Mehrkosten für Erschwernisse, die erst während der Bauausführung entdeckt werden, können auch nach Baubeginn beantragt werden.
1.2.5 Bei Betriebsgemeinschaften gelten die Höchstbeträge für jeden beteiligten
Betrieb.
Ziff. 2.2.3 und 2.2.4
2.2.3 Werden keine Beiträge für Alpgebäude gewährt, so wird der zweifache An-
satz für Investitionskredite ausgerichtet.
2.2.4 Mehrkosten für Erschwernisse, die erst während der Bauausführung entdeckt
wurden, können auch nach Baubeginn beantragt werden.