Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten

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Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 5 (Art. 37 Abs. 1 und 2 sowie 39 Abs. 1 und 3)

Ansätze und Bestimmungen der Finanzhilfen für Hochbaumassnahmen

Ziff. 1.1

1.1 Ansätze

Massnahme Angabe Beitrag Investitionskredit

in

Hügelzone Bergzonen II–IV Alle Zonen

und Bergzone I Höchstbeiträge pro Betrieb Fr. 183 000 254 000 – Stall pro GVE Fr. 2 000 3 190 7 080 Futter- und Strohlager pro m3 Fr. 18 24106

Hofdüngeranlage pro m3 Fr. 26 35130

Remise pro m2 Fr. 29 41224

Mehrkosten aufgrund

besonderer Erschwernisse % 40 50 –

Ziff. 1.2.2 und 1.2.5

1.2.2 Die Mehrkosten aufgrund besonderer Erschwernisse werden bei den Höchst-

beiträgen pro Betrieb nicht berücksichtigt. Mehrkosten für Erschwernisse, die erst während der Bauausführung entdeckt werden, können auch nach Baubeginn beantragt werden.

1.2.5 Bei Betriebsgemeinschaften gelten die Höchstbeträge für jeden beteiligten

Betrieb.

Ziff. 2.2.3 und 2.2.4

2.2.3 Werden keine Beiträge für Alpgebäude gewährt, so wird der zweifache An-

satz für Investitionskredite ausgerichtet.

2.2.4 Mehrkosten für Erschwernisse, die erst während der Bauausführung entdeckt

wurden, können auch nach Baubeginn beantragt werden.