Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/64: Änderung des Stockwerkeigentumsrechts (Art. 712a ff. ZGB) · 41 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 39Fedlex · Erläuternder Bericht
5 Rechtliche Aspekte
5.1 Verfassungsmässigkeit
Die Vorlage stützt sich auf Artikel 122 Absatz 1 der Bundesverfassung73, der dem Bund die Kompetenz zur Gesetzgebung auf dem Gebiet des Zivilrechts- und Zivilprozessrechts gibt.
5.2 Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die Schweiz ist aktuell an keine internationale Verpflichtung auf dem Gebiet des Stockwerkeigentums gebunden.
5.3 Erlassform
Die Vorlage enthält wichtige rechtsetzende Bestimmungen, die gemäss Artikel 164 Absatz 1 BV in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen sind. Die Vorlage untersteht dem fakultativen Referendum.
5.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Die Vorlage enthält keine Subventionsbestimmungen und sieht weder Verpflichtungskredite noch Zahlungsrahmen vor. Sie untersteht daher nicht der Ausgabenbremse (Art. 159 Abs. 3 Bst. b BV).
5.5 Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz
Die Vorlage berührt die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen nicht.
5.6 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Die Vorlage sieht keine Rechtsetzungsdelegation an den Bundesrat vor.
5.7 Datenschutz
Die vorliegende Änderung des Zivilgesetzbuchs und der Zivilprozessordnung hat unter dem Aspekt der Behandlung von Personendaten keine Auswirkungen.
73 SR 101.