Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/64: Änderung des Stockwerkeigentumsrechts (Art. 712a ff. ZGB) · 41 Seiten
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Aufteilungsplan abgesehen wird. Kommt hinzu, dass entsprechende Architektenpläne in der Regel sowieso erstellt werden.
3.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Im Jahr 2019 standen 11,7 % der bewohnten Wohnungen im Stockwerkeigentum, in absoluten Zahlen waren es 446 373 Wohnungen. Die vorgeschlagenen Änderungen werden also für einen nicht unbedeutenden Teil der Bevölkerung Auswirkungen haben. Die Änderungen erhöhen die Rechtssicherheit, klären und vereinfachen den Erwerb, den Betrieb wie auch die Ausübung des Stockwerkeigentums.
Mit der Möglichkeit, vor Gericht die Schaffung eines Erneuerungsfonds durchzusetzen, kann dem Verfall von Gebäuden im Stockwerkeigentum entgegengewirkt werden. Dies erfordert zwar zusätzliche finanzielle Mittel, die für finanzschwache Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer mitunter schwierig zu erbringen sein können. Letztlich liegt es aber gerade auch in deren Interesse, kontinuierlich kleinere Beiträge bezahlen zu können, als sich plötzlich mit einer grösseren Forderung konfrontiert zu sehen. Insgesamt fördert die Vorlage die Attraktivität des Stockwerkeigentums und leistet damit einen Beitrag zu einer breiteren Streuung des Eigentums in der Schweiz.
Die Revision hat keine Auswirkungen auf die Gesundheit.
3.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Die Revision hat keine Auswirkungen auf die Umwelt.
3.6 Andere Auswirkungen
Die Revision hat keine anderen Auswirkungen.
4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu den Strategien des Bundesrats
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 24. Januar 2024 zur Legislaturplanung 2023-202770 noch im Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2023-202771 enthalten.
Die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum Entwurf ist in den Zielen des Bundesrats für 2024 erwähnt.72
70 BBl 2024 525.
71 BBl 2024 1440.
72 Ziele des Bundesrates 2024, Ziff. 20.3.