Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/65: Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) · 64 Seiten
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Übersicht
Die Digitalisierung der Gesellschaft schreitet voran. In den Sozialversicherungen
der 1. Säule, der Erwerbsersatzordnung und der Familienzulagen sollen Behördenleistungen für Versicherte und andere Akteure dieser Versicherungen in Zukunft digital angeboten und schweizweit vereinheitlicht werden. Dazu werden Informationssysteme aufgebaut. Mit dem Bundesgesetz über die Informationssys-
teme der 1. Säule, der Erwerbsersatzordnung und den Familienzulagen (BISS) werden die Grundlagen geschaffen für durchgängig digitale, medienbruchfreie
Verwaltungsverfahren in den Sozialversicherungen der 1. Säule und die opti-
mierte Nutzung der Daten im Sinne der Open-Government-Data-Strategie.
Ausgangslage
Der rechtsrelevante Verkehr in den Sozialversicherungen ist noch stark auf den Papierverkehr ausgerichtet, unter anderem auch, weil die rechtlichen Grundlagen für den digitalen Verkehr noch nicht bestehen.
Die zentralen Register und andere schweizweit anwendbaren Informationssysteme werden von der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS geführt. Für die Entwicklung und den Betrieb der Informationssysteme der Durchführungsstellen haben sich diese zu fünf sogenannten IT-Pools für die AHV-Ausgleichskassen und zu zwei IT-Pools für die IV-Stellen zusammengeschlossen. Entsprechend sind die digitalen Leistungen gegenüber den Versicherten unterschiedlich ausgebaut.
Aufgrund der fehlenden Digitalisierung sind gewisse Prozesse zum Teil langsam, auch, weil die verfügbaren Daten nicht optimal genutzt werden können.
Inhalt der Vorlage
Mit der vorliegenden Vorlage werden im Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) die Verfahrensbestimmungen auf den elektronischen Verkehr angepasst.
Im neuen Bundesgesetz über die Informationssysteme in den Sozialversicherungen der 1. Säule, der Erwerbsersatzordnung und den Familienzulagen werden die notwendigen datenschutzrechtlichen Grundlagen für die neuen Informationssysteme geschaffen, die den digitalen Datenaustausch von strukturierten und maschinenlesbaren Daten in den Sozialversicherungen erst ermöglichen. Ein Kernelement der Vorlage bildet dabei die E-Sozialversicherungsplattform, ein zentrales Einstiegsportal für Versicherte und andere Akteure der 1. Säule, der Erwerbsersatzordnung und den Familienzulagen. Die Login-Funktion mit eindeutiger Authentifizierungsmöglichkeit ermöglicht es, über die Plattform auf einheitliche Behördendienstleistungen der 1. Säule, Erwerbsersatzordnung und der Familienzulagen zuzugreifen und erlaubt eine gewisse Selbstverwaltung der eigenen Daten.
Die bestehenden und schweizweit anwendbaren Informationssysteme der 1. Säule bei der ZAS, welche bisher in verschiedenen Rechtserlassen in unterschiedlicher Normtiefe geregelt sind, werden übersichtlich und einheitlich geregelt. Technische Erweiterungen bei bestehenden Informationssystemen wurden in deren Zweckumschreibung berücksichtigt.