Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 66 Seiten
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Übersicht
Mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherber-
gungswirtschaft soll die Investitionsförderung in der Beherbergungswirtschaft
über die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) optimiert und weiter-
entwickelt werden. Zudem werden eine Ausweitung des Förderperimeters der
SGH und eine Vorlage für ein zeitlich befristetes Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten zur Diskus-
sion gestellt.
Ausgangslage
Die Beherbergungswirtschaft ist eine Kernbranche des Tourismus. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, ist die Beherbergungswirtschaft ständig gefordert, Geschäftsfelder zu finden, die auf Einzigartigkeit und Qualität basieren. Dazu ist fortlaufend eine genügende Investitionstätigkeit notwendig. Die Finanzierung von Investitionen stellt jedoch für viele Beherbergungsbetriebe aufgrund von externen Effekten, die der Betrieb nicht beeinflussen kann, eine Herausforderung dar, vor allem in saisonalen Feriengebieten in alpinen und ländlichen Regionen. Daher unterstützt der Bund Investitionen in der Beherbergungswirtschaft über die SGH. Die Wirksamkeit der SGH und der Investitionsförderung des Bundes wurde in mehreren Studien untersucht. Diese umfassenden Grundlagenarbeiten haben gezeigt, dass die subsidiäre Investitionsförderung des Bundes durch die SGH grundsätzlich zielführend ausgestaltet und mit hinreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist. Es wurde aber auch Optimierungspotenzial festgestellt.
Die Tourismusstrategie 2021 des Bundes setzt daher einen inhaltlichen Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der Investitionsförderung des Bundes. Insbesondere soll die Investitionsförderung noch stärker auf die Verbesserung der Strukturen und den Strukturwandel sowie die nachhaltige Entwicklung ausgerichtet werden. Zudem wurde die geplante Weiterentwicklung der SGH in der Botschaft zur Standortförderung 2024- 2027 (BBI 2023 554) angekündigt, welche vom Parlament in der Herbstsession 2023 verabschiedet worden ist.
Der Tourismus im Allgemeinen sowie der Städte- und Geschäftstourismus im Speziellen waren stark von den Folgen der Covid-19-Pandemie betroffen. Vor diesem Hintergrund hat das Parlament im Jahr 2021 die Motion 19.3234 Stöckli «Impulsprogramm für die Sanierung von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum» und im Jahr 2022 die Motion 22.3021 WAK-N «Gleich lange Spiesse für städtische Individualbetriebe in der Hotellerie» überwiesen. Entsprechende Umsetzungsvorschläge für die beiden Motionen werden im Rahmen der vorliegenden Vorlage unterbreitet. Der Bundesrat ist weiterhin der Ansicht, dass eine Umsetzung der Motionen nicht sinnvoll ist.
Inhalt der Vorlage
Die Vernehmlassungsvorlage hat zum Ziel, die Investitionsförderung in der Beherbergungswirtschaft zu optimieren und weiterzuentwickeln. Zudem werden in Umsetzung von zwei Motionen eine Ausweitung des Förderperimeters der SGH auf die ganze Schweiz sowie die gesetzliche Grundlage für ein zeitlich befristetes Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten unterbreitet.