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Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 4 Seiten
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Bundesgesetz Entwurf über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 103 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...2,
beschliesst:
Art. 1 Ziel
1Der Bund fördert die Modernisierung energetisch vorbildlicher Beherbergungsbetriebe in den saisonalen Feriengebieten. Diese Förderung erfolgt über A-Fonds-perdu-Beiträge für Investitionsvorhaben, die im Rahmen eines Impulsprogramms gewährt werden.
2Das Impulsprogramm wird von der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) durchgeführt.
Art. 2 Beschränkung auf saisonale Feriengebiete
Die Gewährung von A-Fonds-perdu-Beiträgen ist beschränkt auf Beherbergungsbetriebe, die im örtlichen Wirkungsbereich des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 20063 über Regionalpolitik liegen.
Art. 3 Voraussetzungen für die Gewährung von Beiträgen
1Für Investitionsvorhaben werden nur dann A-Fonds-perdu-Beiträge gewährt, wenn die Investition wirtschaftlich tragbar ist.
SR ..........
1SR 101
2BBl 20XX ...
3 SR 901.0
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