Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 51Fedlex · Vorlage
sierung geprägten Arbeitsmarkt ein. Die EHB unterstützt den Bund in der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit und trägt dazu bei, die Bekanntheit und Anerkennung des Schweizer Berufsbildungssystems im In- und Ausland zu erhöhen.
Der Bund fördert die Berufsbildungsforschung (Art. 4 Abs. 1 BBG) auch ausserhalb der EHB mit dem Ziel, den Aufbau systematischer und nachhaltiger Berufsbildungsforschung sicherzustellen und dadurch Erkenntnisse für die Steuerung und Entwicklung der Berufsbildung zu generieren. Zur Prüfung, ob sich das Förderprogramm zielgemäss entwickelt, wird es während der BFI-Periode 2025–2028 einer erneuten Gesamtevaluation (Art. 2 Abs. 2 BBV) unterzogen. Ansonsten wird das Programm mit den bestehenden Instrumenten weitergeführt.83
Finanzen
Bundessubventionierung der Berufsbildung
Die Berufsbildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt. Dabei beteiligen sich die Verbundpartner auch an der Finanzierung. Gemäss Artikel 59 Absatz 2 BBG beträgt die Richtgrösse für die Bundesbeteiligung an den Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Berufsbildung einen Viertel. Seit 2008 wird das Gros der Subventionen des Bundes als leistungsorientierte Pauschalen an die Kantone ausbezahlt. Dies ermöglicht den Kantonen einen selbstverantworteten, gezielten Mitteleinsatz, da die Bundessubventionen nicht an bestimmte Angebote oder Investitionen gebunden sind. Zudem führen höhere Ausgaben der Kantone für die Berufsbildung automatisch zu einer anteilmässig höheren Beteiligung des Bundes.
Neben den Pauschalbeiträgen an die Kantone kann der Bund gestützt auf die Artikel 54 und 55 BBG Entwicklungsprojekte und besondere Leistungen im öffentlichen Interesse direkt und auf ein konkretes Vorhaben fokussiert unterstützen. Diese nachfrageorientierte Förderung beinhaltet beispielsweise die Unterstützung von Branchenverbänden und Prüfungsträgerschaften bei der Anpassung ihrer Bildungsgänge an gesellschaftliche und technische Entwicklungen, die Übersetzung von Lehrmitteln in Landessprachen, viamia sowie Pilotprojekte und Studien. Zudem werden Massnahmen aus der Initiative «Berufsbildung 2030» oder im Bereich des lebenslangen Lernens, die Förderung der Grundkompetenzen am Arbeitsplatz sowie die zentralen Berufsmeisterschaften SwissSkills unterstützt. Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass die Projektförderung schnell reagieren kann, wenn genügend Mittel zur Verfügung stehen. Die für die Jahre 2025–2028 eingestellten Mittel gründen auf diesen Erfahrungen. Damit können die bisherigen Massnahmen unterstützt werden, und es besteht finanzieller Spielraum zur Unterstützung allfälliger zusätzlicher Massnahmen, zum Beispiel im Bereich des lebenslangen Lernens, der Digitalisierung oder eine allfällige Durchführung der europäischen Berufssmeisterschaften EuroSkills 2029 in der Schweiz.
83 Das Förderprogramm wird ausführlich beschrieben in Anhang 7 zur Ressortforschung in der vorliegenden Botschaft sowie im Forschungskonzept Berufsbildung für die Jahre 2025–2028.