Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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Die Weiterbildung kann berufsorientiert oder ausserberuflich motiviert sein und ist grundsätzlich unabhängig vom Alter oder Bildungsstand. Gemäss dem entsprechenden Grundsatz im Weiterbildungsgesetz trägt jede bzw. jeder Einzelne die Verantwortung für die eigene Weiterbildung. Die Arbeitgeber begünstigen die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden. Die öffentliche Hand regelt oder finanziert Weiterbildung dort, wo Mängel festgestellt werden oder eine Unterstützung zur Erfüllung staatlicher Aufgaben notwendig ist.

Ein Grossteil der Weiterbildungsförderung erfolgt ausserhalb von Instrumenten des BFI-Bereichs und dient der Unterstützung von Sektorialpolitiken (vgl. Abb. 3). So wird etwa die Integration von Arbeitslosen, Personen mit einer Beeinträchtigung oder Migrantinnen und Migranten in Arbeitsmarkt und Gesellschaft über Weiterbildung gefördert. Weiterbildung im Bereich von Sport und Kultur tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei und Weiterbildungsmassnahmen in den Politikbereichen Umwelt, Energie und Landwirtschaft verfolgen ökologische Ziele. Auch sicherheitspolitische Ziele werden mittels Förderung von Weiterbildung umgesetzt.

Abbildung 3

Weiterbildungsausgaben 2021 von Bund und Sozialversicherungen nach Politikbereich in Mio. CHF85

Divers; 1.4 Sicherheit; 25.0 Sozialversicherung; 274.9

BFI; 177.0 Soziales; 48.0 Verkehr; 31.3

Integration; Kultur und

Umwelt, Energie und 53.0 Sport; 20.9

Landwirtschaft; 7.3

2021 waren 81 % der besuchten beruflichen Weiterbildungen (ohne Schulungen am Arbeitsplatz) für die Arbeitnehmenden kostenfrei, da Arbeitgeber, Staat oder Dritte die entsprechenden Kosten trugen. Aus rund 6 % der besuchten beruflichen Weiterbildungen resultierten für die Teilnehmenden persönliche Kosten von über 1000 Franken. Bei den ausserberuflich motivierten Weiterbildungen waren 25 % der besuchten Aktivitäten kostenfrei und für 18 % der Aktivitäten wendeten die Teilnehmenden Mittel von über 1000 Franken auf.

Die Fördertatbestände im 2017 eingeführten Weiterbildungsgesetz (WeBiG) betreffen einerseits Leistungen von Organisationen der Weiterbildung in den Bereichen Information, Koordination, Qualitätsentwicklung sowie Entwicklung der Weiterbildung; andererseits die Förderung von kantonalen Programmen zum Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener. Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben, mündliche Ausdrucksfähigkeit in einer Landessprache, Grundkenntnisse der Mathematik und die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien sind

85 Berechnung des SBFI, Daten gemäss Umfrage bei den Bundesämtern.