Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten
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Mit der 2018 eingeführten subjektorientierten Finanzierung für Absolventinnen und Absolventen von Kursen, die auf eidgenössische Berufsprüfungen oder eidgenössische höhere Fachprüfungen vorbereiten, hat der Bund eine vorher von den Kantonen finanzierte Aufgabe übernommen. Um die Verwendung der Mittel für die Berufsbildung flexibler gestalten zu können, wurde damals festgelegt, dass die Kantonspauschalen und die Mittel für die höhere Berufsbildung (Subjektfinanzierung [neu] und die Förderung der Durchführung der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen [bestehende Aufgabe]) gemeinsam in einem Kredit budgetiert werden.
Die Budgetierung der Mittel für die Subjektfinanzierung erwies sich wie erwartet als schwierig. Während 2018 bis 2021 die eingestellten Mittel den Bedarf überstiegen (235 Mio. CHF konnten in der Folge an die Kantone ausgerichtet werden), reichten 2022 die eingestellten Mittel nicht mehr (12 Mio. CHF mussten innerhalb der Berufsbildung kompensiert werden).
Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage in der höheren Berufsbildung in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Entsprechend werden die Beiträge für die höhere Berufsbildung in den Jahren 2025–2028 erhöht. Nach der Übergangszeit mit der Einführung der Subjektfinanzierung sollen die zur Verfügung stehenden Beiträge an die Kantone sowie an die höhere Berufsbildung wieder vorhersehbarer werden und so v.a. den Kantonen eine erhöhte Planungssicherheit bieten. Dazu werden die Pauschalbeiträge nun wie bis 2018 wieder in einem eigenen Zahlungsrahmen beantragt und ebenso die Mittel für die höhere Berufsbildung (künftig zwei getrennte Zahlungsrahmen; vgl. Gesetzesanpassung Ziff. 3.1 und Art. 1 und 2 Bundesbeschluss 1). Der bisherige Kompensationsmechanismus zwischen diesen beiden Bereichen fällt damit weg.
Mit den für die EHB beantragten Mitteln kann diese ihre Aufgaben wahrnehmen die Akteure der Berufsbildung mit ihrer Expertise unterstützen. Mit dem Mittelanstieg geht die EHB verstärkt auf Bedürfnisse wie Handlungskompetenzorientierung oder Mehrsprachigkeit in der Berufsbildung ein.
Bundesbeteiligung
Der Bundesanteil an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand wurde seit Einführung des neuen Berufsbildungsgesetzes 2004 kontinuierlich erhöht. Seit 2012 werden genügend Mittel bereitgestellt, um die Richtgrösse des Bundes von einem Viertel einhalten zu können.