Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten
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Förderaktivitäten flexibel den Bedürfnissen der Bildungsakteure anzupassen, beispielsweise durch die Erweiterung des geografischen Fokus über Europa hinaus oder die thematische Fokussierung auf innovative und zukunftsgerichtete Projekttypen.
Der Bundesrat beantragt mit der vorliegenden Botschaft die Weiterführung der aktuellen Schweizer Lösung in den Jahren 2025–2028, im Sinne der Internationalen Strategie der Schweiz im Bereich BFI und zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Bildungsbereich (vgl. Ziff. 1.3.3). Damit kann Kontinuität gesichert und die erforderliche Rechts- und Planungssicherheit für die betroffenen Akteure im Bildungsbereich geschaffen werden. Das Vorgehen im Falle einer Assoziierung an die EU-Bildungsprogramme ist unter Ziffer 2.13.1 beschrieben.
Massnahmen
Analog zur bestehenden Schweizer Lösung sind für internationale Mobilitäts- und Kooperationsprogramme in der Bildung zwischen 2025–2028 zwei Massnahmentypen vorgesehen.
Lernmobilität und institutionelle Kooperation
Der Hauptfokus der Förderung soll nach wie vor auf der Lernmobilität liegen. Dabei handelt es sich um individuelle internationale Studien-, Ausbildungs- und Weiterbildungsaufenthalte sowohl für Lernende aller Bildungsbereiche als auch für Bildungspersonal von Institutionen. Dazu gehören ebenfalls Austauschaktivitäten im Bereich der Jugendförderung. Bewährte Formate wie Studienaufenthalte in einer Partnereinrichtung, Lern-, Lehr- und Arbeitserfahrungen in Unternehmen, Freiwilligentätigkeiten, Gruppenaustausch von Jugendlichen, Weiterbildungen und Lehrtätigkeiten an Partnerinstitutionen werden weitergeführt. Bei der Lernmobilität wird darauf geachtet, dass Anreize für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel geschaffen werden.
Die internationale Kooperation zwischen schweizerischen und ausländischen Bildungsinstitutionen und Bildungsakteuren wird ebenfalls weiter gefördert. Der Fokus liegt dabei auf Aktivitäten, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Ausbildungsqualität aber auch des Schweizer Bildungssystems leisten oder zur internationalen Anerkennung und Vergleichbarkeit der Schweizer Abschlüsse beitragen. Es handelt sich hier primär um strategische Partnerschaften zwischen verschiedenen Bildungsinstitutionen. Die Schweizer Lösung mit der Förderung schweizerischer Institutionen als Drittlandpartner in Projekten des Programms Erasmus+ wird weitergeführt (bspw. die Beteiligung schweizerischer Hochschulen an der «European Universities Initiative» und weiteren zukunftsweisenden Aktivitätstypen). Zusätzlich bietet die totalrevidierte Rechtsgrundlage die Flexibilität, auch Schweizer Institutionen die Koordination eines Projekts zur Kooperation mit Partnern in Europa und weltweit zu ermöglichen.
Begleitmassnahmen und nationale Agentur
Begleitmassnahmen sind auch im Rahmen einer Schweizer Lösung notwendig und sollen weitergeführt werden: Sie unterstützen die optimale Wirkung und Nutzung der Förderaktivitäten in den Bereichen Lernmobilität und institutionelle Kooperationen. Zu den Begleitmassnahmen zählen beispielsweise Kontaktstellen, Netzwerke oder spezifische Initiativen.