Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 75 Seiten
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nomiesuisse, SAV und swissbiotech, dass diese zu hoch seien und fordern, dass sie an ein Ablaufdatum geknüpft und maximal einmal verlängert werden. ZH und UZH kritisieren das vorgesehene negative Wachstum bei der Finanzierung projektgebundener Beträge; für ZH, weil sie für die PH die einzige Möglichkeit darstellen, um für eigene Projekte finanzielle Unterstützung vom Bund zu erhalten und für die UZH insbesondere, da diese für Aktivitäten im Bereich Open Research Data (ORD) benötigt würden. Zugleich ist UZH der Ansicht, dass die Förderung von ORD nach einer Projektlogik keine nachhaltige Lösung darstelle und es für Dateninfrastrukturen und Repositorien langfristig einer dauerhaften, national koordinierten Finanzierung bedürfe. Auch FORS hält fest, dass die Förderung von Dateninfrastrukturen mit genügend Mitteln ausgestattet und in der strategischen Planung berücksichtigt werden muss. AG regt an, dass zur Sicherstellung der Grundfinanzierung gegebenenfalls die projektgebundenen Beiträge zu kürzen sind, BE fordert im Sinne einer Prioritätensetzung, dass die Kredite für projektgebundene Beiträge zugunsten einer Erhöhung des Budgets für die Grundbeiträge reduziert werden und SG möchte, dass die Hälfte der budgetierten 130 Mio. CHF für projektgebundene Beiträge stattdessen der Grundfinanzierung der Universitäten und Fachhochschulen gewidmet werden. TG befürchtet einen realen Rückgang der Bundesfinanzierung und bedauert dies insbesondere im Bereich der projektgebundenen Beiträge, da es sich um die einzige Bundesförderung handelt, von der auch die PH profitieren können, was für den Kanton Thurgau von besonderer Bedeutung ist. BFH verlangt, dass, falls der Gesamtbetrag der BFI-Kredite nicht erhöht werden kann, eine Verschiebung von anderen Mitteln (projektgebundene Beiträge, Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträgen, SNF, Innosuisse, Akademien, Raumfahrt) zu den Grundbeiträgen der Hochschulen in Erwägung gezogen wird. FH SCHWEIZ fordert, dass die bisherige Unterstützung durch projektgebundene Beiträge für die Weiterführung und den Ausbau der Kooperationen von Fachhochschulen mit Universitäten im Bereich Doktoratsausbildung auch in der BFI-Botschaft 25–28 weiterbestehen muss. FORS fordert eine Aufstockung der projektgebundenen Beiträge für den Aufbau von Institutionen zur Sekundärnutzung bestehender Daten.
GE, ZH und UZH bemängeln, dass die Allokationsmechanismen der Grundbeiträge eine kontinuierlich abnehmende Gewichtung der Studierenden der Fachbereiche II und III vorsehen (15 % bzw. 19 % tiefer als BFI-Periode 2017–2020) und damit das Ziel unterlaufen, die MINT- und Medizin-Bereiche zu fördern und den Fachkräftemangel zu mildern.
GRÜNE und HES-SO plädieren für eine stärkere Berücksichtigung des Anstiegs der Studierendenzahlen bei der Berechnung der den Hochschulen gewährten Beiträge. economiesuisse, SAV, scienceindustries und swissbiotech kritisieren hingegen, dass eine Zunahme der Studierenden kein zuverlässiger Indikator für eine positive Hochschulentwicklung sei und fordern, dass die Gewichtung der Kriterien stärker in Richtung Forschung verschoben werden sollten.
AMS und FH SCHWEIZ beanstanden, dass der Finanzierungsmechanismus der Fachhochschulen (FH, Wirtschaft) über Referenzkosten zu einem intendierten, aber unsinnigen Wettbewerb zwischen den FH führt, ihre Studiengänge möglichst kostengünstig anzubieten und damit die Qualität der Lehre gefährdet wird, während die Wettbewerbsfähigkeit auch wesentlich durch die unterschiedlichen Beiträge der Trägerkantone bestimmt und verzerrt wird. Gefordert wird die Prüfung einer Überarbeitung der Förderkriterien nach HFKG (z. B. durch eine stärkere Gewichtung von Qualität) und auch das Ziel aufzunehmen, mit den Kantonen eine Überarbeitung der interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) anzugehen.
Mitte erachtet die stete Anpassung der Angebote und Arbeitsweisen der Hochschulen als zentral und verlangt, dass die gleichzeitige Stärkung der jeweiligen Profile prioritär und unter dem Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten angegangen wird. Sie hinterfragt den derzeitigen Verteilschlüssel, gemäss dem die Universitäten zu 20 % und die Fachhochschulen zu 30 % mitfinanziert werden und ob dies noch den heutigen Gegebenheiten entspricht oder ob diese Sockelfinanzierung nicht neu zu überprüfen bzw. anzugleichen sei.
unibasel fordert, die Verteilmechanismen der Grundbeiträge an die Hochschulen zu überprüfen. Bei den Grundbeiträgen für die kantonalen Universitäten sei derselbe Subventionierungssatz des Bundes in Höhe von 30 % wie bei den Fachschulen vorzusehen.
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