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Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 97 Seiten

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Pflanzenschutz- und Grundstoffmittelverordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 4 (Art. 34 Abs. 2 und 3)

Liste der Beistoffe, deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln nicht zulässig ist

Folgende Beistoffe dürfen zusätzlich zu denjenigen nach Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1107/200988 in einem Pflanzenschutzmittel nicht verwendet werden:

Gebräuchliche Bezeichnung, IUPAC-Bezeichnung CAS-Nr. EG-Nr. Einstufung/Andere Eigenschaf-Kennnummer ten

88 Siehe Fussnote zu Art. 4 Abs. 1.