Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 49 Seiten

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Ausgangslage

Die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) wird gest¸tzt auf den Auftrag des Bundesrates vom 17.2.2021 vollst‰ndig revidiert. Sie bezweckt eine weitere Ann‰herung an das EU-Recht und Optimierungen des Zulassungsverfahrens. In der EU genehmigte Wirkstoffe gelten k¸nftig in der Schweiz ohne Verzˆgerung als genehmigt bzw. in der EU zur¸ckgezogene Wirkstoffe gelten auch in der Schweiz ohne Verzˆgerung als zur¸ckgezogen. Ausnahmen davon bleiben mˆglich. Weiter werden Zulassungen f¸r Pflanzenschutzmittel neu befristet sein. Sodann kann die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen sind, in welchem mit der Schweiz vergleichbare agronomische, klimatische und umweltrelevante Bedingungen herrschen, die gleichen Beurteilungsmethoden verwendet werden und der Bericht des betreffenden Mitgliedstaats ¸ber die Zulassung vorliegt, vereinfacht erfolgen. Nach der ƒnderung des Landwirtschaftsgesetzes durch das Parlament am 16.6.2023 besteht die formell-gesetzliche Grundlage f¸r die Beteiligung von Organisationen am Zulassungsverfahren (sog. Parteistellungsverfahren)1. Die PSMV enth‰lt das dazugehˆrige Ausf¸hrungsrecht. Zudem werden Regelungen erlassen zur Erfassung von Gesuchen sowie zur Bearbeitung von Daten im geplanten Informationssystem zur Verwaltung und Bearbeitung der Gesuche um Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Schliesslich wird die Verordnung zwecks Erhˆhung der Verst‰ndlichkeit und Eliminierung von Doppelspurigkeiten komplett ¸berarbeitet und neu strukturiert. Mit der Revision der Geb¸hrenverordnung BLV werden die Geb¸hren f¸r die T‰tigkeiten der Zulassungsstelle f¸r Pflanzenschutzmittel und ihrer Beurteilungsstellen erhˆht, womit der Kostendeckungsgrad demjenigen f¸r Biozidprodukte und Tierarzneimittel angen‰hert wird.

Vernehmlassungsverfahren

Am 18. Dezember 2023 erˆffnete das EDI das Vernehmlassungsverfahren f¸r die Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und der Revision der Geb¸hrenverordnung des BLV. Neben den Kantonen und der Regierung des F¸rstentums Liechtenstein wurden die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverb‰nde der Gemeinden, St‰dte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverb‰nde der Wirtschaft und 81 weitere Organisationen und interessierte Kreise begr¸sst. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 29. M‰rz 2024. Insgesamt gingen 138 Stellungnahmen ein, darunter 26 Kantone, die LDK, KOLAS, KVU /KBNL, die kantonalen Fachstellen Chemikalien, die Chambre d’agriculture du Jura Bernois, der VKCS, die Gr¸nen Schweiz, die GLP, SPS, SVP, Branchenverb‰nde, der Schweizer Bauernverband sowie diverse kantonale Bauernverb‰nde, NGO's und Privatpersonen. Die Stellungnahmen sind auf der Publikationsplattform des Bundesrechts zu finden: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Geb¸hrenverordnung BLV. Der nachfolgende Bericht enth‰lt die Zusammenfassung der wichtigsten eingereichten Stellungnahmen, zuerst zur PSMV gefolgt von der Geb¸hrenverordnung.

Allgemeine Bemerkungen zur PSMV

Alle Stellungnehmer mit Ausnahme der Kantone GL, OW, UR, ENHK und SAV ‰ussern sich zur Wichtigkeit die bestehenden Zulassungsverfahren f¸r Pflanzenschutzmittel (PSM) zu beschleunigen. Die

1 Vgl. die Vorlage der Redaktionskommission f¸r die Schlussabstimmung (parlament.ch) => Art. 160b