Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 49 Seiten

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2. Titel: Genehmigung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten

1. Kapitel: Genehmigung von Wirkstoffen, mit Ausnahme von Grundstoffen, von Safenern und von Synergisten

1. Abschnitt: Geltungsbereich (Artikel 5)

Der erste Absatz von Artikel 5 ist missverst‰ndlich formuliert, bem‰ngeln die Kantone AG, BE, BL, BS, JU, SG, SO, SH, TI, VD und die kantonalen Fachstellen Chemikalien.

2. Abschnitt: Genehmigte Wirkstoffe, Safener und Synergisten (Artikel 6-10)

Die Kantone AR, LU, NW, SG, SH, TG, VS, ZH sowie die Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein, Arbon Energie AG, GLP, EAWAG, KBNL, Stadtwerke Winterthur und VSA beantragen in Artikel 6, dass sich die ‹bernahme von in der EU genehmigten Wirkstoffen, Safener und Synergisten auf neue Genehmigungen der EU seit 2021 beschr‰nken, da Zulassungen aus fr¸heren Jahren nicht auf den neusten Erkenntnissen beruhen. Der Kanton NE ist nur teilweise einverstanden mit der Angleichung an die EU und schl‰gt vor, einen neuen Wirkstoff nur dann in Anhang 1 aufzunehmen, wenn dies beantragt und gepr¸ft wurde. Er f¸hrt zudem aus, dass kurzfristige R¸ckz¸ge und deren Umsetzung zu Engp‰ssen bei PSM f¸hren. Um diese zu verhindern, sollen mehr Notfallzulassungen mˆglich sein. Die EAWAG beantragt, eine Pr‰zisierung, dass die in PSM verwendeten Wirkstoffe, Safener und Synergisten nicht nur genehmigt sein m¸ssen, sondern die Genehmigung auch nicht widerrufen wurde.

Die Kantone GR, VD, TI und KOLAS begr¸ssen die Harmonisierung mit den Bestimmungen der EU. Die Kantone BL, FR, LU, SG und der St. Galler Bauernverband beantragen, dass auch bei Widerruf einer Bewilligung eines Wirkstoffes, Safeners und Synergisten eine Angleichung an das EU Recht erfolgen soll, wo es t‰glich mˆglich ist den Widerruf eines Wirkstoffes unter Angabe der Ausverkaufs- und Aufbrauchfristen zu publizieren. Die Erl‰uterungen zu Artikel 7 verweisen auf das Pflanzenschutzmittelverzeichnis. Diese veraltete Datenbank soll im Rahmen der PSMV-ƒnderung und Geb¸hrenverordnungs-‰nderung erneuert und benutzerfreundlicher gestaltet werden, fordern die Kantone FR, JU, LU, SG, SH, VD und der St. Galler Bauernverband.

4Aqua, Agrarallianz, AGRIDEA, apisuisse, Aqua Viva, AefU, Bioterra, Biovision Stiftung f¸r ˆkologische Entwicklung, BirdLife Schweiz, Energie Service Biel-Bienne, FachFrauen Umwelt, FRC, Greenpeace, Gr¸ne Schweiz, Kantonaler Bienenz¸chterverein Schaffhausen, Kleinbauern-Vereinigung, Naturfreunde Schweiz, Naturwaldstiftung, PUSCH, Pro Natura, SFV, SVGW, SVKI, Stiftung Future 3, SSF, VBBV, VTB, Verein ohne Gift, Vision Landwirtschaft, Wasserversorgung Z¸rich und WWF Schweiz sind dagegen, dass in der Schweiz mit einem Automatismus generell alle Wirkstoffe als ´genehmigt geltenª. Mit der in Artikel 9 vorgesehene Mˆglichkeit PSM wieder streichen zu kˆnnen, hat die Zulassungsstelle die Beweispflicht und wird einen grossen Aufwand haben. Im Weiteren verweisen die Organisationen darauf, dass viele Wirkstoffbewertungen der EU auf teilweise ¸ber 10-j‰hrigen Daten basieren, sich die Beurteilung von Pestizidwirkungen in den letzten Jahren jedoch weiterentwickelt hat und sch‰dliche Wirkungen entdeckt wurden. Diese Organisationen beantragen deshalb die Streichung von Artikel 7.

Aargauer Obstverband, Arbeitsgemeinschaft Zentralschweizer Obstproduzenten, INTERPROFESSION DES FRUITS ET LEGUMES DU VALAIS, Kantonaler Obstbau-Verein Uri, Obstbauring Graub¸nden, Obstbauverein Kanton Schwyz, Verband Berner Fr¸chte, SOV, St. Galler Obstverband, St. Galler Beerenvereinigung, Thurgauer Obstverband und Union fruitiËre lÈmanique beantragen, dass die Wirkstoffzulassungen und Bestimmungen voll mit der EU harmonisiert sein sollen und daher Artikel 8 Absatz 1 zu streichen ist. Der Kanton NE und die FÈdÈration suisse des producteurs de cÈrÈales hingegen beantragen, dass im Falle unterschiedlicher Regelungen, die europ‰ischen Bestimmungen nicht automatisch ¸bernommen werden sollten.