Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 49 Seiten

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in der Schweiz, Verband Bernischer Bienenz¸chtervereine, Verband Thurgauer Bienenz¸chtervereine, Verein Landwirtschaft mit Zukunft, Verein ohne Gift, Vision Landwirtschaft und WWF Schweiz beantragen im neuen Artikel 4a der ChemRRV zum Schutz von biologisch produzierten Erzeugnissen vor R¸ckst‰nden gen¸gend grosse Abst‰nde einzuhalten.

Anhang 10

Die GLP und VSA fordern, dass f¸r die Kontamination von Pflanzenschutzmitteln mit in der Bewilligung nicht vorgesehenen Fremdwirkstoffen Hˆchstwerte festgelegt werden sollen. In einem Anhang der PSMV kˆnnte ein Ansatz dazu beschrieben werden, der sich beispielsweise an den Vorgaben der USA orientiert.

Allgemeine Bemerkungen zur Geb¸hrenverordnung

Die Kantone AG, AI, BE, BL, GE, GR, TG, TI, ZG und ZH stimmen der Anpassung der Geb¸hrenverordnung des BLV zu, wobei die Kantone GR und ZH durchaus auch hˆhere Geb¸hren bef¸rworten. Sie weisen aber auch darauf hin, dass die Geb¸hren die Hersteller von PSM nicht von der Beantragung einer Zulassung abhalten d¸rfen, insbesondere nicht f¸r den kleinen Schweizer Markt. Die Kantone FR, SO, SZ und VS ‰ussern sich kritisch zur Geb¸hrenerhˆhung und weisen auf Probleme hin. Die Kantone AI und JU, VD und KOLAS lehnt es ab, dass die Geb¸hren der Zulassungsstelle zufliessen sollen, um den zus‰tzlichen Personalbedarf abdecken zu kˆnnen. Sie beantragen, dass die Eidgenossenschaft f¸r die Zulassungsstelle mehr Ressourcen zur Verf¸gung stellt. Der Kanton NE weist darauf hin, dass die neuen Geb¸hren dazu f¸hren kˆnnten, dass die Akteure f¸r die Wirkstoffe vermehrt D¸ngerzulassungen beantragen, was zum Teil jetzt schon der Fall sei.

Die Agrarallianz, FIBL, IBMA SWITZERLAND, Kleinbauern-Vereinigung und die SPS weisen darauf hin, dass biologische Pflanzenschutzmittel oft hochspezifisch sind und somit Nischenprodukte und die Erhˆ- hung der Zulassungsgeb¸hren f¸r sie eine un¸berwindbare H¸rde ist. Sie weisen auch darauf hin, dass in EU-Mitgliedstaaten f¸r solche Produkte differenzierte Geb¸hren-Ans‰tze angewandt werden und Makroorganismen nicht registrierungspflichtig sind.

Insektol AG pest control bef¸rchtet, dass mit der Anpassung der Geb¸hrenverordnung ein R¸ckgang von im Innenbereich zugelassen Sch‰dlingsbek‰mpfungsmitteln (Biozide) sowie Pflanzenschutzmitteln (Getreidesiloanlagen) zu rechnen ist. Da sich aufgrund der hohen Geb¸hren die Registrierung von Nischenprodukten f¸r den schweizerischen Markt nicht mehr lohnt. Sie bitten die Geb¸hren verh‰ltnism‰ssig festzulegen. Renovita Wilen GmbH weist darauf hin, dass die Erhˆhung der Geb¸hren die kleinen Firmen ungleich st‰rker trifft als grosse Konzerne, sie lehnen insbesondere die hˆheren Kosten f¸r Verkaufsbewilligungen ab.

fenaco fordert, dass die Geb¸hren im vorliegenden Entwurf st‰rker differenziert und insgesamt nach unten korrigiert werden. Da die Schweizer Landwirtschaft wirksame chemische und biologische Pflanzenschutzprodukte benˆtigt, die in Resistenzen abwehrenden Programmen verwendet werden kˆnnen. Auch f¸r die Schweizerische Vereinigung f¸r die Entwicklung der Landwirtschaft und des l‰ndlichen Raums gef‰hrdet die deutliche Erhˆhung der Geb¸hren, die breite Verf¸gbarkeit der Pflanzenschutzmittel in verschiedenen Kulturen und f¸r Pflanzenschutzmittelfirmen kˆnnte es uninteressant sein f¸r Kulturen mit geringem Anbau-Umfang Bewilligungen zu beantragen.