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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten
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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Anhang 1
Abbildungen_WIBE_4_d.xlsx Abb.A1.
Abbildung A1.01 Abgrenzung von Sonderlasten
Abbildung A1.01 Abgrenzung von Sonderlasten
Art der Lasten Kompensation
Interkantonale
Spillovers
Zusammenarbeit Staatliches Angebot eines
mit Lastenausgleich Kantons, das auch Einwohnern
aus anderen Kantonen
zu Gute kommt
Kein Ausgleich
Wahlbedarf
Ausgaben für staatliche
Leistungen, welche den
Grundbedarf übersteigen
Lastenausgleich des Bundes Grundbedarf
Aufwand für ein Mindestmass
an staatlichen Gütern und
Dienstleistungen Kein Ausgleich
Leistungsumfang pro Einwohner
Die Beiträge des GLA und des SLA umfassen die ordentlichen Beiträge sowie die im Rahmen der Finanzausgleichsreform 2020 eingeführte Erhöhung des SLA. Die ordentlichen Beiträge wurden in Artikel 9 FiLaG auf dem Niveau des Jahres 2019 verankert und sind jährlich mit der Teuerung fortzuschreiben. Der Betrag der Erhöhung des SLA ist in Artikel 9 Absatz 2bis festgelegt und wird nicht an die Teuerung angepasst. Im Jahr 2024 belaufen sich die ordent- lichen Beiträge auf 760 Millionen. Dieser Betrag wird je zur Hälfte auf den GLA und den SLA aufgeteilt. Die Beiträge an den SLA aus der Reform 2020 betragen 140 Millionen. Insgesamt entfallen somit 380 Millionen auf den GLA und 520 Millionen auf den SLA. Im Gegensatz zum Ressourcenausgleich wird der Lastenausgleich allein durch den Bund finanziert.
Geografisch-topografischer Lastenausgleich
Der Bund entschädigt Gebirgskantone und dünn besiedelte Kantone für folgende Sonderlas- ten:
– die Lasten der Höhe: z.B. höhere Kosten des Winterdienstes oder des Infrastrukturunterhalts;
– die Lasten der Steilheit: z.B. höhere Kosten bei der Waldbewirtschaftung und dem Gewässer-
bau sowie der Aufwand für Lawinenverbauungen;
– die Lasten der «feingliedrigen» Besiedlung (Kosten der Weite): z.B. höhere Kosten für die
Infrastruktur (Strasse, Wasser, Energie), das Schulwesen, das Gesundheitswesen oder die Anbindung an den öffentlichen Verkehr.