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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten

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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Anhang 1

Abbildungen_WIBE_4_d.xlsx Abb.A1.

Abbildung A1.01 Abgrenzung von Sonderlasten

Abbildung A1.01 Abgrenzung von Sonderlasten

Art der Lasten Kompensation

Interkantonale

Spillovers

Zusammenarbeit Staatliches Angebot eines

mit Lastenausgleich Kantons, das auch Einwohnern

aus anderen Kantonen

zu Gute kommt

Kein Ausgleich

Wahlbedarf

Ausgaben für staatliche

Leistungen, welche den

Grundbedarf übersteigen

Lastenausgleich des Bundes Grundbedarf

Aufwand für ein Mindestmass

an staatlichen Gütern und

Dienstleistungen Kein Ausgleich

Leistungsumfang pro Einwohner

Die Beiträge des GLA und des SLA umfassen die ordentlichen Beiträge sowie die im Rahmen der Finanzausgleichsreform 2020 eingeführte Erhöhung des SLA. Die ordentlichen Beiträge wurden in Artikel 9 FiLaG auf dem Niveau des Jahres 2019 verankert und sind jährlich mit der Teuerung fortzuschreiben. Der Betrag der Erhöhung des SLA ist in Artikel 9 Absatz 2bis festgelegt und wird nicht an die Teuerung angepasst. Im Jahr 2024 belaufen sich die ordent- lichen Beiträge auf 760 Millionen. Dieser Betrag wird je zur Hälfte auf den GLA und den SLA aufgeteilt. Die Beiträge an den SLA aus der Reform 2020 betragen 140 Millionen. Insgesamt entfallen somit 380 Millionen auf den GLA und 520 Millionen auf den SLA. Im Gegensatz zum Ressourcenausgleich wird der Lastenausgleich allein durch den Bund finanziert.

Geografisch-topografischer Lastenausgleich

Der Bund entschädigt Gebirgskantone und dünn besiedelte Kantone für folgende Sonderlas- ten:

– die Lasten der Höhe: z.B. höhere Kosten des Winterdienstes oder des Infrastrukturunterhalts;

– die Lasten der Steilheit: z.B. höhere Kosten bei der Waldbewirtschaftung und dem Gewässer-

bau sowie der Aufwand für Lawinenverbauungen;

– die Lasten der «feingliedrigen» Besiedlung (Kosten der Weite): z.B. höhere Kosten für die

Infrastruktur (Strasse, Wasser, Energie), das Schulwesen, das Gesundheitswesen oder die Anbindung an den öffentlichen Verkehr.