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Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 131 Seiten
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Verordnung WBF und UVEK zur Pflanzengesundheitsverordnung«%ASFF_YYYY_ID»
– Populus L., auch Holz Brennholz in Form von Rund- Alle Länder des amerikaniohne seine natürliche lingen, Scheiten, Zweigen, schen Kontinents Oberflächenrundung Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln;
Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst:
Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen,
Reisigbündeln oder ähnlichen Formen:
– Anderes als Nadelholz:
ex 4401.1200
Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln:
– Anderes als Nadelholz:
ex 4401.2200
Sägespäne, Holzabfälle
und Holzausschuss, nicht agglomeriert:
ex 4401.4100
ex 4401.4900
Rohholz, nicht entrindet, vom Split befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet
Mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandelt:
– Anderes als Nadelholz:
ex 4403.1200
Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet:
Nicht mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandelt:
– Pappelholz (Populus spp.):
4403.9700
Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt:
Anderes als Nadelholz:
ex 4404.2000
Bahnschwellen aus Holz,
anderes als Nadelholz, und dergleichen:
Nicht imprägniert: