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Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 131 Seiten

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Verordnung WBF und UVEK zur Pflanzengesundheitsverordnung«%ASFF_YYYY_ID»

– Populus L., auch Holz Brennholz in Form von Rund- Alle Länder des amerikaniohne seine natürliche lingen, Scheiten, Zweigen, schen Kontinents Oberflächenrundung Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln;

Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst:

Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen,

Reisigbündeln oder ähnlichen Formen:

– Anderes als Nadelholz:

ex 4401.1200

Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln:

– Anderes als Nadelholz:

ex 4401.2200

Sägespäne, Holzabfälle

und Holzausschuss, nicht agglomeriert:

ex 4401.4100

ex 4401.4900

Rohholz, nicht entrindet, vom Split befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet

Mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandelt:

– Anderes als Nadelholz:

ex 4403.1200

Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet:

Nicht mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandelt:

– Pappelholz (Populus spp.):

4403.9700

Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt:

Anderes als Nadelholz:

ex 4404.2000

Bahnschwellen aus Holz,

anderes als Nadelholz, und dergleichen:

Nicht imprägniert: