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Vernehmlassung 2024/102: 20.504 n Pa.Iv. Flach. Folter als eigener Straftatbestand im Schweizer Strafrecht · 7 Seiten
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Vorentwurf
Bundesgesetz über die Einführung eines spezifischen Foltertatbestandes in das schweizerische Strafrecht (Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Militärstrafgesetzes und des Militärstrafprozesses)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom ...1
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom …2,
beschliesst:
Minderheit (Bühler, Fehr Düsel, Golay, Steinemann, Tuena)
Nichteintreten
I
Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:
1. Strafgesetzbuch3
Art. 64 Abs. 1 Einleitungssatz
1Das Gericht ordnet die Verwahrung an, wenn der Täter einen Mord, eine vorsätzliche Tötung, eine schwere Körperverletzung, Folter, eine Vergewaltigung, einen Raub, eine Geiselnahme, eine Brandstiftung, eine Gefährdung des Lebens oder eine andere mit einer Höchststrafe von fünf oder mehr Jahren bedrohte Tat begangen hat, durch
SR ..........
1BBl ...
2BBl ...
3 SR 311.0
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