Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Berufliche Grundbildung

Anhang 2: Vernehmlassungsvorlage und konkrete Formulierungsvorschläge

Vernehmlassunsgsvorlage Konkrete Vorschläge aus der Vernehmlassung

Art.1 Gegenstand KSHW, ARTISET, BDS, SWISS RETAIL, CP, H+, Oda Santé, KV ZH/Winterthur, VSP, ASMAS, BIKAS, DIY, IG UNBB, Diese Verordnung regelt die Allgemeinbildung für sämt- SAV, Savoirsocial, sgv, Swiss Banking, swissmem, VBV, VSSM, BL, BS, NE, NW, HotellerieSuisse, KFMV:

liche berufliche Grundbildungen. Art.1 Abs 2 unverändert übernehmen

2 Bei besonderen Bedürfnissen gemäss Artikel 19 Absatz 2 BBV kann in begründeten Fällen von dieser Verordnung abgewichen werden.

ALV, BCH, LCH:

Absatz 2: Der ABU-Unterricht kann in einem separaten Fach durchgeführt werden oder in den Fachunterricht integriert sein.

Kalaidos:

Absatz 1: …sämtliche berufliche Grundbildungen, unter Berücksichtigung bereits im Bildungsplan integrierter ABU-Inhalte.

BE

Aufnahme eines neuen Artikels: Zur Berücksichtigung individueller Bedürfnisse, insbesondere von Lernenden mit Betreuungspflichten, Lernenden mit Behinderungen oder musischen oder sportlichen Talenten, kann die kantonale Behörde Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung vorsehen.

Art. 2 Rahmenlehrplan und Schullehrpläne PK ABU ZH, SSP, Tschenett

1 Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung liegt ein Abs. 3: Ziele des allgemeinbildenden Unterrichts:

Rahmenlehrplan des SBFI für die Allgemeinbildung in - Förderung der Entwicklung der Persönlichkeit

der beruflichen Grundbildung vor. - Förderung des kritisch-reflektiven Denkens

2 Der Rahmenlehrplan des SBFI wird durch Schullehr- - Weiterentwicklung der Sprachkompetenz

pläne der Kantone umgesetzt. - Weiterentwicklung von Kompetenzen zum lebenslangen Lernen

- Den Erwerb von wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Kenntnissen und Fähigkeiten, welche dazu befähigen, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.

VPOD

Artikel 2bis

1Der Rahmenlehrplan legt die Mindestziele und die Lernbereiche der Allgemeinbildung fest.

2Er beschreibt die Rahmenbedingungen für die Organisation des allgemeinbildenden Unterrichts an den Berufsfachschulen.

VPOD

Artikel 2ter Schullehrplan

1Der Schullehrplan konkretisiert den Rahmenlehrplan. Er berücksichtigt die Bedürfnisse der verschiedenen Berufsfelder und Regionen.

2Er präzisiert die Themen und regelt deren Verteilung auf die zwei-, drei- und vierjährigen beruflichen Grundbildungen.

SBFI-D-8BD83401/532