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Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 5 Seiten

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Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung

vom V0.6 (Totalrevision)

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI),

gestützt auf Artikel 19 der Berufsbildungsverordnung vom 19. November 20031,

verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt die Allgemeinbildung für sämtliche berufliche Grundbildungen.

Art. 2 Rahmenlehrplan und Schullehrpläne

1 Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung liegt ein Rahmenlehrplan2 des SBFI für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung vor.

2 Der Rahmenlehrplan des SBFI wird durch Schullehrpläne der Kantone umgesetzt.

2. Abschnitt: Allgemeinbildender Unterricht

Art. 3 Inhalt und Umfang

1 Der allgemeinbildende Unterricht umfasst die zwei Lernbereiche Sprache und Kommunikation sowie Gesellschaft.

2 Allgemeinbildender Unterricht findet in jedem Schuljahr statt.

3 Er umfasst mindestens:

SR ...

1 SR 412.101

2Der Rahmenlehrplan vom.... kann im Internet auf der Webseite des SBFI abgerufen wer-

den: www.xxx.admin.ch > X > Y > Z

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