Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten

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Vernehmlassunsgsvorlage Konkrete Vorschläge aus der Vernehmlassung

ALV, LCH

Der Qualifikationsbereich Allgemeinbildung wird mit einer Note bewertet. Wenn der Qualifikationsbereich Allgemeinbildung in den Fachunterricht integriert ist, ist die Allgemeinbildung angemessen zu berücksichtigen.

BBZ Heimbach LU

...mind. 25%

BBZG Sursee

...mind. 30%

BBZ SH, IG UNBB, DIY

3Der Qualifikationsbereich Allgemeinbildung wird mit einer Note bewertet. Ihr Anteil an der Gesamtnote des Qualifikationsverfahrens mit Abschlussprüfung beträgt mindestens 20 Prozent.

TI

Der Qualifikationsbereich Allgemeinbildung wird mit einer Note bewertet. Diese hat einen Anteil von mindestens 20 Prozent an der Gesamtnote des Qualifikationsverfahrens mit Abschlussprüfung der beruflichen Grundbildung.

Art. 6 Notenberechnung im Qualifikationsbereich Allge- BCH

meinbildung Nur bei ungenügenden Noten wird bei der Korrektur der Abschlussarbeit ein zweiter Experte eingesetzt.

Die Note im Qualifikationsbereich Allgemeinbildung LCH

ergibt sich: Wenn der ABU-Unterricht in den Fachunterricht integriert ist, sind die ABU-Teile in der Schlussprüfung angemessen zu

a. bei der zweijährigen beruflichen Grundbildung aus berücksichtigen.

der Erfahrungsnote Allgemeinbildung. Sie wird auf eine LU, gibb Bern, ALV, LCH, BCH, SVABU, BFS Langenthal, fbbe, SFG Bern-Biel, BZ Interlaken

ganze oder halbe Note gerundet; Schlussarbeit soll als Abschlussarbeit bezeichnet werden.

b. bei der drei- und vierjährigen beruflichen Grundbil- LU, BFS Langenthal, fbbe, LCH, SFG Bern-Biel, BZ Interlaken, BCH, SVABU, TRBS, SDK

dung aus dem Mittel der Summe der Erfahrungsnote das vertiefende Gespräch als Prüfungsgespräch bezeichnet werden.

Allgemeinbildung und der Note für die Schlussarbeit. AR, BBZ Herisau, BBZ Weggismatt LU, BFS Lenzburg

Sie wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Die Note im Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung ergibt sich:

c. a. bei der zweijährigen beruflichen Grundbildung aus dem Mittel der Summe der Erfahrungsnote Allgemeinbildung und

1. für Personen, die vor dem letzten Ausbildungsjahr der Note für die Schlussarbeit. […]

der beruflichen Grundbildung aus dem Berufsmaturi- BBZ Heimbach LU, BBZG Sursee

tätsunterricht in den allgemeinbildenden Unterricht Rundung bei der zweijährigen beruflichen Grundbildung soll die Erfahrungsnote auf eine Dezimalstelle gerundet werübertreten, aus dem Mittel der Summe der Erfahrungs- den.

note Allgemeinbildung und der Note für die Schlussar- BL

beit. Sie wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Die Note im Qualifikationsbereich Allgemeinbildung ergibt sich:

2. für Personen, die im vorletzten Semester der berufli- a. bei der zweijährigen beruflichen Grundausbildung aus der Erfahrungsnote Allgemeinbildung und der Note für die chen Grundbildung aus dem Berufsmaturitätsunterricht Schlussarbeit.

in den allgemeinbildenden Unterricht übertreten, aus FR

der Note für die Schlussarbeit. Sie wird auf eine ganze Aufhebung von Absatz 1a. Änderung von Absatz 1b in «bei der zwei-, drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung oder halbe Note gerundet. … »

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