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Vernehmlassung 2024/37: Teilrevision der Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz · 64 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung / Praktikum Erlaubte Tätigkeiten
MP 8
– Medizinische Praxisassistentinnen – Abgeschlossene berufliche Grundbil- – Bedienung von Röntgenanlagen für humanmedizinische Diagnostik
und medizinische Praxisassistenten dung als medizinische Praxisassisten- im mittleren Dosisbereich und Niedrigdosisbereich nach Art. 26 StSV für die erweiterten konventionellen tin EFZ oder medizinischer Praxisas- nach Anweisung einer entsprechenden sachverständigen Ärztin oder Aufnahmetechniken in der Radiolo- sistent EFZ mit Röntgenberechtigung eines entsprechenden sachverständigen Arztes nach Art. 2 Abs. 1 gie oder eine abgeschlossene berufliche Bst. g StSV
Grundbildung im medizinischen Be- – Durchführung der Konstanzprüfung
reich mit einer anerkannten Strahlen- – Ausgenommen sind alle DVT-, CT-, QCT, pQCT-Untersuchungen schutzausbildung nach MP 9. Eben- und Untersuchungen mit durchleuchtungsgestützten Anlagen falls zugelassen sind Arztgehilfinnen – Ausgeschlossen sind Anwendungen und die Qualitätssicherung bei DVSA mit einer Röntgenberechti- der Mammografie
gung Thorax/Extremitäten oder
Arztgehilfinnen mit einem Schuldip-
lom und mit einer Röntgenberechti-
gung
– Nachweis eines Praktikumsplatzes
für die klinische Ausbildung in der
erweiterten konventionellen Aufnah-
metechnik
– Eine anerkannte Strahlenschutzaus-
bildung nach Tabelle 3