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Vernehmlassung 2024/37: Teilrevision der Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz · 64 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung / Praktikum Erlaubte Tätigkeiten

MP 8

– Medizinische Praxisassistentinnen – Abgeschlossene berufliche Grundbil- – Bedienung von Röntgenanlagen für humanmedizinische Diagnostik

und medizinische Praxisassistenten dung als medizinische Praxisassisten- im mittleren Dosisbereich und Niedrigdosisbereich nach Art. 26 StSV für die erweiterten konventionellen tin EFZ oder medizinischer Praxisas- nach Anweisung einer entsprechenden sachverständigen Ärztin oder Aufnahmetechniken in der Radiolo- sistent EFZ mit Röntgenberechtigung eines entsprechenden sachverständigen Arztes nach Art. 2 Abs. 1 gie oder eine abgeschlossene berufliche Bst. g StSV

Grundbildung im medizinischen Be- – Durchführung der Konstanzprüfung

reich mit einer anerkannten Strahlen- – Ausgenommen sind alle DVT-, CT-, QCT, pQCT-Untersuchungen schutzausbildung nach MP 9. Eben- und Untersuchungen mit durchleuchtungsgestützten Anlagen falls zugelassen sind Arztgehilfinnen – Ausgeschlossen sind Anwendungen und die Qualitätssicherung bei DVSA mit einer Röntgenberechti- der Mammografie

gung Thorax/Extremitäten oder

Arztgehilfinnen mit einem Schuldip-

lom und mit einer Röntgenberechti-

gung

– Nachweis eines Praktikumsplatzes

für die klinische Ausbildung in der

erweiterten konventionellen Aufnah-

metechnik

– Eine anerkannte Strahlenschutzaus-

bildung nach Tabelle 3