Vorlage
Vernehmlassung 2024/37: Teilrevision der Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz · 64 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 35Fedlex · Vorlage
Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 313 (Art. 1 Abs. 2 Bst. c)
Tätigkeiten im Bereich Kernanlagen
Anhang 3, Tabelle 1 Einträge K 1, 2, 3 und 8
Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung / Praktikum Erlaubte Tätigkeiten
K 1
– Strahlenschutz-Sachverständige für – Masterabschluss in einem technischen – Sämtliche Tätigkeiten, die den Strahlenschutzfachkräften und -techni-Kernanlagen oder mathematisch-naturwissenschaft- kern erlaubt sind, sowie
lichen Studiengang. – Genehmigung von Strahlenschutzplanungen für Tätigkeiten mit ge-
– Ein halbes Jahr Berufserfahrung im schätzten Individualdosen
Strahlenschutz, wobei vollamtliche – Freigabe von Einsätzen bei Betriebsstörungen oder Stör- und Notfälwie auch nebenamtliche Aufgaben im len
Strahlenschutz in einem oder in meh- – Umsetzung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben im Strahlenreren Betrieben akzeptiert werden schutz in betriebliche Weisungen, Kontrolle und periodische Bewer-
- Die Teilnahme an einer Notfallübung tung der Einhaltung und Wirkung dieser Weisungen
der Kernanlage – Ausbilden von Personen in ihrer Organisation (N5) im Rahmen ihrer
– Eine anerkannte Strahlenschutzaus- regulären Ausbildung und instruieren derer im Falle eines Einsatzes bildung nach Tabelle 3 – Instruieren verpflichteter Personen (N6) für einen unmittelbar bevorstehenden Einsatz mit Gefährdung durch ionisierende Strahlung
13Bereinigt durch Berichtigung vom 12. Juni 2018 (AS 2018 2311) und Ziff. I der V des EDI vom 6. Sept. 2021, in Kraft seit 1. Okt. 2021 (AS 2021 538).