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Vernehmlassung 2024/37: Teilrevision der Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz · 64 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 414 (Art. 1 Abs. 2 Bst. d)

Tätigkeiten in den Bereichen Industrie, Gewerbe, Lehre, Forschung und Transport

Anhang 4 Tabelle 1 Einträge I 1, 2, 16 und 18

Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung / Praktikum Erlaubte Tätigkeiten

I 1

– Strahlenschutz-Sachverständige beim – Eine anerkannte Strahlenschutzaus- – Vertreiben, Lagern, Entsorgen, Ein-, Aus-, Durchführen, Weitergeben Umgang mit offenem radioaktivem bildung nach Tabelle 3 und Versenden von offenem radioaktivem Material

Material in einem Arbeitsbereich B/C – Herstellen, Verwenden und Lagern von offenem radioaktivem Material in Arbeitsbereichen Typ B und C

– Vertreiben, Einrichten, Verwenden, Lagern, Entsorgen, Ein-, Aus-, Durchführen, Weitergeben und Versenden von geschlossenem radioaktivem Material

– Ausübung der Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige für die oben genannten Tätigkeiten

I 2

– Strahlenschutz-Sachverständige beim – Eine anerkannte Strahlenschutzaus- – Verwenden, Lagern und Entsorgen von offenem radioaktivem Mate-Umgang mit offenem radioaktivem bildung nach Tabelle 3 rial mit geringem Gefährdungspotential in Arbeitsbereichen nach Art.

Material mit geringem Gefährdungs- 81 StSV

potential – Ausübung der Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige für die oben genannten Tätigkeiten

14Bereinigt durch Berichtigung vom 12. Juni 2018 (AS 2018 2311).