Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht
Überblick
Der Bundesrat eröffnete am 14. August 2024 die Vernehmlassung zur Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU)
2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt). Die Vernehmlassung dauerte bis am 14. November 2024.
Zur Vorlage sind 76 Eingaben eingegangen. Insgesamt haben sich 25 Kantone, 7 politische Parteien (Die Mitte, FDP, SP, EVP, SVP, die GRÜNEN und GLP, der Schweizerische Verband für Zivilstandswesen (SVZ), der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), der
Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), der Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA), das Bundesgericht (BGer), das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) sowie 38 weitere interessierte Kreise schriftlich geäussert. Davon haben sechs Vernehmlassungsteilnehmer ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet (SVZ, SAV, VSAA, BGer, Flughafen Zürich, Centre Patronal).
Rund die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die vier Vorlagen. Die wichtigsten Kritikpunkte, die im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens geäussert wurden, sind:
EU-Migrations- und -Asylpakt insgesamt
Einige Kantone äussern sich kritisch bezüglich der neuen Verpflichtungen und der damit verbundenen personellen und finanziellen Aufwände für die Kantone. Die SP, die GRÜNEN, die EVP und die Mehrheit der interessierten Kreise kritisieren die Stossrichtung der Reform, welche aus ihrer Sicht die Herausforderungen an den Aussengrenzen und die bestehenden Probleme im Migrations- und Asylbereich in Europa nicht löse und weitere Verschärfungen auf Kosten der Schutzsuchenden beinhalte. Die SVP lehnt die Vorlagen in ihrer Gesamtheit ab.
AMMR-Verordnung und Krisenverordnung (Vorlage 1)
Die Mehrheit der interessierten Kreise kritisiert unter anderem die Einführung eines zusätzlichen Haftgrunds, die Anpassung des Haftgrunds der Fluchtgefahr und die Regelungen zum Dublin-Beschwerdeverfahren. Die Kantone kritisieren insbesondere die verkürzte Dauer der Vorbereitungshaft. In Bezug auf den Solidaritätsmechanismus wollen einige Kantone in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden. Die FDP lehnt die Aufnahme von Asylsuchenden im Rahmen der freiwilligen Teilnahme am Solidaritätsmechanismus ab. Die SVP lehnt die Aufzeichnung von Dublin-Gesprächen und die Beteiligung am Solidaritätsmechanismus ab.
Rückkehrgrenzverfahrensverordnung (Vorlage 2)
Die SVP kritisiert die Übernahme der Rückkehrgrenzverfahrensverordnung, da diese in der Schweiz nicht angewandt werden soll. Die Mehrheit der interessierten Kreise ist der Ansicht, dass die Verordnung eine De-facto-Haft an den Aussengrenzen etabliere und befürchten, dass sie auch in der Schweiz Anwendung finden könnte, sollte auf nationaler Ebene ein dem EU-Aussengrenzverfahren gleichwertiges Verfahren vorgesehen werden. Sie lehnen daher die Übernahme ab.
Eurodac-Verordnung (Vorlage 3)
Die Mehrheit der Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, GL, GR, FR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG und ZH), der Parteien und der interessierten Kreise begrüssen die Übernahme der Eurodac-Verordnung (EVP, FDP, die Mitte, GLP, SP, KKPKS, KKJPD,