Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/56: Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)» · 6 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative
«Ja zum Importverbot für tierquälerisch er-
zeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)»
Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung vom 21. August bis 22. November 2024
Bern, 28. Mai 2025
1. Ausgangslage
Die am 14. Juni 2022 lancierte Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)» wurde am 28. Dezember 2023 mit 113 474 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie f ordert ein Einf uhrverbot f ür Pelzprodukte, bei deren Herstellung gegen Schweizerisches Recht verstossen wurde. Da das Anliegen der Initiative grundsätzlich unterstützenswert, jedoch handelsrechtlich problematisch und in der Verf assung nicht stufengerecht ist, hat der Bundesrat beschlossen, die Initiative zur Ablehnung zu empf ehlen und ihr einen indirekten Gegenvorschlag durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes (TSchG; SR 455) gegenüberzustellen.
Der Gegenvorschlag verbietet zusätzlich zur Einfuhr auch die Durchfuhr und den Handel mit tierquälerisch hergestellten Pelzen und Pelzprodukten. Für die Definition von «tierquälerisch» orientiert sich an den Leitprinzipien der «World Organisation f or Animal Health» f ür den Bereich Tierwohl. Schliesslich enthält er Verwaltungsmassnahmen, um widerrechtlich in Verkehr gebrachte Pelze und Pelzprodukte beschlagnahmen und einziehen zu können.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung dazu am 21. August 2024 eröffnet. Sie dauerte bis zum 22. November 2024. Neben den Kantonen wurden die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und 28 weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst.
Insgesamt sind 62 Stellungnahmen eingegangen, davon 24 von Kantonen, 6 von einer politischen Partei, 2 von gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und 30 von Organisationen und interessierten Kreisen. Die Stellungnahmen können eingesehen werden unter: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > abgeschlossene Vernehmlassungen > 2024 > EDI. Der nachf olgende Bericht enthält eine Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen. Zuerst werden die allgemeinen Bemerkungen zusammengefasst, gefolgt von den detaillierten Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln.
2. Allgemeine Bemerkungen
Ein Einf uhr- und Handelsverbot f ür tierquälerisch erzeugte Pelze und Pelzprodukte wird im Grundsatz begrüsst. Zur Ausgestaltung der Vorlage gab es sowohl zustimmende wie auch ablehnende Stellungnahmen.
Zustimmend bzw. tendenziell zustimmend äusserten sich 23 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, VD, VS TI, ZG und ZH) sowie die EVP, die FDP, die Grünen, GST, die Mitte, die SP, FRC, SGV, SKS, SwissFur, Swiss Textiles und VSKT.
Ablehndend bzw. tendenziell ablehend äusserten sich der Kanton TG, die SVP, AAE, AAS, AGORA, AKUT, ANIMAE, Animal Rights Switzerland, Animal Trust, Association Co&xister, Association La colline
205.01.00.12 BLV-D-FEFD3401/267