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Vernehmlassung 2024/59: Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze) · 4 Seiten

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Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und «%ASFF_YYYY_ID» Starkstromanlagen

Art. 65

Artikel 15b Absätze 1, 1bisund 1terist nicht anwendbar auf Plangenehmigungsgesuche, die vor dem Inkrafttreten der Änderung vom [Datum] eingereicht wurden.

II

Das Stromversorgungsgesetz vom 23. März 20077 wird wie folgt geändert:

Art. 9c Abs. 2

2Sie beziehen die betroffenen Kantone sowie die weiteren Betroffenen frühzeitig und umfassend in die Planung mit ein. Neben der technischen Planung ist auch eine raumplanerische Optimierung der Netze anzustreben.

III

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Viola Amherd Der Bundeskanzler: Viktor Rossi

7 SR 734.7