Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/74: Vorentwurf zum Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen (VNSG) · 42 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 2Fedlex · Erläuternder Bericht

‹bersicht

Der Vorentwurf f¸r das neue Spezialgesetz beinhaltet ein Verbot des Zeigens, Tragens, Verwenden und Verbreitens von nationalsozialistischen Symbolen in der ÷ffentlichkeit. Damit soll der erste Teil der Motion 23.4318 umgesetzt werden.

Ausgangslage

Das vorliegende Gesetzgebungsprojekt geht zur¸ck auf die Motion 23.4318 der Rechtskommission des St‰nderates (RK-S) ´Verbot der ˆffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden und extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen Symbolenª.

Hintergrund dieser Motion waren drei verschiedene Vorstˆsse, die 2021 ein Verbot von nationalsozialistischen, rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen thematisiert und gefordert hatten. Die Motion 21.4354 Binder-Keller ´Keine Verherrlichung des dritten Reiches. Nazisymbolik im ˆffentlichen Raum ausnahmslos verbietenª, die Parlamentarische Initiative 21.524 Barrile ´Verbot der ˆffentlichen Verwendung von extremistischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Symbolenª und die die Parlamentarische Initiative 21.525 Suter "÷ffentliche Verwendung und Verbreitung rassendiskriminierender Symbole in jedem Fall unter Strafe stellen". Die Motion Binder-Keller verlangte ein ausnahmsloses Verbot von in der ÷ffentlichkeit bekannten Kennzeichen des Nationalsozialismus, inklusive Gesten, Parolen, Grussformen, Zeichen und Fahnen, sowie von Gegenst‰nden, welche solche Kennzeichen darstellen oder enthalten, wie Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen oder Abbildungen, in der realen und digitalen ÷ffentlichkeit.

Der Bundesrat beantragte die Motion Binder-Keller im Februar 2022 zur Ablehnung vor allem, weil nach seiner Ansicht Antisemitismus prim‰r mittels Pr‰vention angegangen werden m¸sse. Im Herbst 2022 beauftragte die damalige Departementsvorsteherin des EJPD das Bundesamt f¸r Justiz (BJ) mit einem Bericht zum Handlungsbedarf und den mˆglichen Umsetzungsvarianten eines Verbots. Die Rechtskommission des Nationalrats sistierte die Behandlung der beiden erw‰hnten Parlamentarischen Initiativen im August 2022, damit sie die Beratung in Kenntnis des Berichts des BJ fortsetzen konnte. Der Bericht vom 15. Dezember 2022 kam zum Schluss, dass ein explizites Verbot der Verwendung nationalsozialistischer und rassistischer Symbole grunds‰tzlich zwar eingef¸hrt werden kˆnnte, dass die konkrete Ausgestaltung jedoch rechtlich und redaktionell anspruchsvoll sei.

Die RK-S beschloss, dem St‰nderat die Ablehnung der Motion 21.4354 Binder-Keller zu beantragen und reichte zugleich die vorliegende Motion 23.4318 ein.

Der Bundesrat hat am 10. April 2024 entschieden, die von beiden R‰ten angenommene Motion 23.4318 RK-S stufenweise umzusetzen. Mit dieser Vernehmlassungsvorlage soll die erste Etappe der Umsetzung der Motion, namentlich ein Verbot des ˆffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen, vollzogen werden. Diese erste Etappe ist auch eine Reaktion auf den starken Anstieg antisemitischer Vorf‰lle in der