Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/74: Vorentwurf zum Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen (VNSG) · 42 Seiten
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Schweiz und in Europa. In einer zweiten Etappe soll ein Verbot des ˆffentlichen Verwendens von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen folgen.
Inhalt der Vorlage
Die Vorlage beinhaltet die Schaffung eines Spezialgesetzes (Vorentwurf des Bundesgesetzes ¸ber das Verbot des ˆffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen, VE-VNSG), das ein Verbot des Verwendens, Verbreitens, Tragens und Zeigens von nationalsozialistischen Symbolen in der ÷ffentlichkeit vorsieht. Das Verbot ist als ‹bertretungstatbestand konzipiert. Das Spezialgesetz regelt ausserdem die Ausnahmen von diesem Verbot. Eine Ausnahme kann aus edukativen, kulturell und k¸nstlerischen, historischen, journalistischen oder wissenschaftlichen Gr¸nden (Art. 2 Abs. 2 VE-VNSG) gegeben sein. Bereits existierende religiˆse Symbole (insbesondere aus dem Buddhismus, Hinduismus, Jainismus), die Nazisymbolen gleich sind oder ‰hneln, sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes von vorneherein ausgeschlossen. Mit dieser Vorlage soll die erste Etappe der Umsetzung der Motion 23.4318 RK-S vollzogen werden.
Die neue Regelung kommt dann zur Anwendung, wenn eine Tathandlung sich im Bereich des bis anhin straflosen Zeigens, Verbreitens, Tragens und Verwendens von Symbolen befindet, das bedeutet, wenn damit keine Ideologie gegen¸ber Dritten verbreitet werden soll oder, wenn dies in nicht gegen die Menschenw¸rde verstossender Weise und ohne Diskriminierung oder Herabsetzung einer Person oder Personengruppe geschieht; insofern wird mit der neuen Regelung die bisherige L¸cke geschlossen.