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Vernehmlassung 2024/87: Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) · 46 Seiten
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Internationale Gesundheitsvorschriften (2005)
„IGV-Kontaktstelle der WHO“ bedeutet die Stelle in der WHO, die jederzeit für die Verständigung mit den nationalen IGV-Anlaufstellen erreichbar ist;
„Infektion“ bedeutet das Eindringen eines Krankheitserregers in den menschlichen oder tierischen Körper beziehungsweise seine Entwicklung oder Vermehrung, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen können;
„internationale Reise“ bedeutet
a) bei einem Beförderungsmittel eine Reise zwischen Grenzübergangsstellen in den Hoheitsgebieten mehrerer Staaten oder eine Reise zwischen Grenzübergangsstellen im Hoheitsgebiet oder in den Hoheitsgebieten desselben Staates, wenn das Beförderungsmittel auf seiner Reise mit dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates in Berührung kommt, jedoch nur hinsichtlich dieser Berührung;
b) bei einem Reisenden eine Reise, die mit der Einreise in das Hoheitsgebiet eines Staates verbunden ist, das nicht das Hoheitsgebiet des Staates ist, in dem der Reisende die Reise antritt;
„internationaler Verkehr“ bedeutet die Bewegung von Personen, Gepäck, Fracht, Containern, Beförderungsmitteln, Gütern oder Postpaketen über eine internationale Grenze, einschliesslich des internationalen Handels;
„invasiv“ bedeutet das Durchstechen oder Einschneiden der Haut oder das Einführen eines Instruments oder Fremdkörpers in den Körper oder die Untersuchung einer Körperhöhle. Im Sinne dieser Vorschriften gelten die ärztliche Untersuchung von Ohr, Nase und Mund, die Temperaturmessung mittels Ohr-, Mund- oder Hautthermometer oder durch Wärmebildfotographie, die ärztliche Überprüfung, die Auskultation, das äusserliche Abtasten, die Retinoskopie, die äusserliche Entnahme von Urin-, Stuhl- oder Speichelproben, die äusserliche Blutdruckmessung sowie die Elektrokardiographie als nichtinvasiv;
„Krankheit“ bedeutet eine Krankheit oder einen gesundheitlichen Zustand, die oder der ungeachtet des Ursprungs oder der Quelle Menschen erheblich schädigt oder schädigen kann;
„Landfahrzeug“ bedeutet ein motorisiertes Beförderungsmittel für den Landtransport, das sich auf einer internationalen Reise befindet, einschliesslich Eisenbahnzügen, Reisebussen, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeugen;
„Landübergang“ bedeutet eine an Land befindliche Grenzübergangsstelle in einem Vertragsstaat, einschliesslich einer von Strassenfahrzeugen und Eisenbahnzügen genutzten Grenzübergangsstelle;
„Luftfahrzeug“ bedeutet ein Luftfahrzeug, das sich auf einer internationalen Reise befindet;
„relevante Gesundheitsprodukte“ bedeutet solche Gesundheitsprodukte, die als Reaktion auf gesundheitliche Notlagen von internationaler Tragweite, einschliesslich pandemischer Notlagen, benötigt werden; sie können Arzneimittel, Impfstoffe, Diagnostika, Medizinprodukte, Produkte zur Vektorbekämpfung, persönliche Schutzausrüstung, Dekontaminierungsprodukte, Hilfsprodukte, Antidote, Zell- und Gentherapien und sonstige Gesundheitstechnologien umfassen;
„nationale IGV-Anlaufstelle“ bedeutet die von jedem Vertragsstaat bezeichnete nationale zentrale Stelle, die jederzeit für die Verständigung mit den IGV-Kontaktstellen der WHO nach diesen Vorschriften erreichbar ist;
„Nationale IGV-Behörde“ bedeutet die zur Koordinierung der Durchführung dieser Vorschriften innerhalb der Zuständigkeit des Vertragsstaats vom Vertragsstaat auf nationaler Ebene benannte oder eingerichtete Stelle;
„Organisation“ oder „WHO“ bedeutet die Weltgesundheitsorganisation;
„Pandemische Notlage“ bedeutet eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite, die von einer übertragbaren Krankheit verursacht wird und: (i) eine weiträumige Ausbreitung auf mehrere Staaten und innerhalb dieser Staaten aufweist oder bei der ein hohes Risiko dafür besteht, und (ii) die Kapazität von Gesundheitssystemen zur Bekämpfung der Notlage in diesen Staaten übersteigt oder bei der ein hohes Risiko dafür besteht, und (iii) wesentliche soziale und/oder wirtschaftliche Beeinträchtigungen, einschliesslich der Beeinträchtigung des internationalen Verkehrs und Handels, verursacht oder bei der ein hohes Risiko dafür besteht, und (iv) schnelles, gerechtes und verstärktes koordiniertes internationales Handeln mit ressortübergreifenden und gesamtgesellschaftlichen Ansätzen erfordert;
„personenbezogene Daten“ bedeutet Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen;
„Postpaket“ bedeutet ein durch Post- oder Kurierdienste international befördertes adressiertes Erzeugnis oder Paket;
„Quarantäne“ bedeutet die Einschränkung von Tätigkeiten und/oder die Absonderung verdächtiger Personen, die nicht krank sind, oder verdächtiger Gepäckstücke, Container, Beförderungsmittel oder Güter in der Weise, dass die mögliche Ausbreitung einer