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Vernehmlassung 2024/88: Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze (Änderung der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen) · 3 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

e. das Inspektorat;

f. jeder betroffene Kanton;

g. eine Vertretung der gesamtschweizerisch tätigen Umweltschutzorganisationen;

h. die Gesuchstellerin.

4bis Das BFE führt den Begleitgruppenprozess. Den einzelnen Mitgliedern der Begleitgruppe kommt eine beratende Funktion im Rahmen ihres Fachbereichs zu.

Art. 1f Festsetzung des Planungsgebiets

1 Das BFE übermittelt der Begleitgruppe die vollständigen Unterlagen zum Planungsgebiet zur Stellungnahme. Es kann für die Besichtigung von möglichen Planungsgebieten Begehungen mit der Begleitgruppe organisieren.

2 Es erarbeitet gestützt auf die Stellungnahmen und Empfehlungen der Mitglieder der Begleitgruppe den Entwurf des Objektblatts mit Bericht für das Planungsgebiet.

3 Es führt eine Ämterkonsultation durch und eröffnet das Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren nach Art. 19 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 20002 (RPV).

3bisBei wesentlichen Änderungen des Entwurfs des Objektblatts mit Bericht für das Planungsgebiet aufgrund des Anhörung- und Mitwirkungsverfahrens ist eine weitere Ämterkonsultation durchzuführen.

4 Es kann in Fällen nach Artikel 1d Absatz 2 und bei einstimmiger Rückmeldung durch die Mitglieder der Begleitgruppe auf eine formelle Festsetzung des Planungsgebiets verzichten und der Gesuchstellerin das Planungsgebiet direkt mitteilen.

Art. 1g Festsetzung des Planungskorridors

1 Die Gesuchstellerin erarbeitet unter Einbezug der betroffenen Kantone in der Regel mindestens zwei Planungskorridore und reicht dem BFE die erforderlichen Unterlagen ein.

2 Das BFE übermittelt der Begleitgruppe die vollständigen Unterlagen zur Stellungnahme. Es kann für die Besichtigung von möglichen Planungskorridoren eine Begehung mit der Begleitgruppe organisieren.

3 Das BFE erarbeitet gestützt auf die Stellungnahmen und Empfehlungen der Mitglieder der Begleitgruppe den Entwurf des Objektblatts mit Bericht für den Planungskorridor und die anzuwendende Übertragungstechnologie.

4Es führt eine Ämterkonsultation durch und eröffnet das Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren nach Artikel 19 RPV3.

5 Bei wesentlichen Änderungen des Entwurfs des Objektblatts mit Bericht für den Planungskorridor und für die anzuwendende Übertragungstechnologie aufgrund des An-

2 SR 700.1

3 SR 700.1