Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/89: Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» · 11 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BFE-011.71-3/5/4/3
lehnen den Gegenvorschlag ab. Swiss Small Hydro fordert Massnahmen zur besseren Nutzbarkeit der verbleibenden Wasserkraftpotenziale.
Die Konsumentenorganisationen sind gespalten: das Konsumentenforum ist für den indirekten Gegenvorschlag, die Stiftung Konsumentenschutz dagegen.
Der Städteverband sowie Swisspower lehnen den Gegenvorschlag mit dem Hinweis ab, dass es zur Sicherung der Versorgungssicherheit einen konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien braucht. Der Gemeindeverband verzichtet auf eine Stellungnahme.
2.2. Argumente für und gegen den indirekten Gegenvorschlag
Die wichtigsten Argumente, Fragen und Kritikpunkte, die von den teilnehmenden Akteuren gegen den indirekten Gegenvorschlag vorgebracht wurden, waren die folgenden:
Demokratiepolitisch: das Volk hat die Energiestrategie 2050 seit 2017 mehrfach bestätigt.
Es muss sorgfältig untersucht und klar dargelegt werden, warum ein Strategiewechsel in der Energiepolitik notwendig ist.
Welchen Energiemix strebt der Bundesrat mittel- und langfristig an?
Wie können neue Kernkraftwerke sinnvoll in das zukünftige Energiesystem integriert werden? Wie würde sich der Bau von Kernkraftwerken auf die Entwicklung der Strompreise in der Schweiz auswirken?
Die geplante Aktualisierung der Energieperspektiven böte die Gelegenheit, die wichtigsten strategischen und fachlichen Fragen zu klären.
Aufgrund der technischen und finanziellen Komplexität solcher Projekte soll der Bundesrat mit dem indirekten Gegenvorschlag die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Planung und den Bau allfälliger neuer Kernkraftwerke entweder explizit bestätigen oder neu definieren.
Es fehlen Angaben zu eventuellen Anpassungen der Bewilligungsvoraussetzung, zu einer möglichen Trägerschaft und Finanzierung neuer Kernkraftwerke, zur Endlagerung der aus dem Betrieb neuer Kernkraftwerke anfallenden radioaktiven Stoffe oder zu Haftungsfragen.
Neue Kernkraftwerke verursachen hohe Kosten, deren Finanzierung ist unklar.
Der Umgang mit den radioaktiven Abfällen und der Endlagerung ist sehr herausfordernd; es verbleiben Sicherheitsrisiken in der dicht besiedelten Schweiz.
Neue Kernkraftwerke haben eine lange Erstellungsdauer.
Neue Kernkraftwerke konkurrenzieren den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Auf Seite der Befürwortenden überwiegen die folgenden Argumente:
Die Aufhebung des Neubauverbots schafft wertvolle Technologieoffenheit.
Es ergeben sich Optionen für die Wahrung der Versorgungssicherheit in Zukunft.
Kernkraftwerke produzieren zuverlässig Bandenergie.
Kernkraftwerke leisten einen wesentlichen Beitrag für den grossen zukünftigen Mehrbedarf an Strom.
Kernkraftwerke produzieren CO2-armen Strom und tragen so zur Netto-Null Zielsetzung bis 2050 bei. Dies im Gegensatz zu fossilen Gaskraftwerken, die aufgrund der Klimapolitik keine Option mehr sind.
Die Fehler der Energiestrategie 2050 müssen korrigiert werden.
5/11 BFE-D-D6FE3401/43