Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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Übersicht

Der Bundeshaushalt droht aus dem Gleichgewicht zu geraten. Die Ausgaben für die Altersvorsorge steigen wegen der Demografie und der Einführung der 13. AHV-Rente stark an. Die Armeeausgaben sollen deutlich erhöht werden, weil sich die sicherheitspolitische Lage in jüngerer Zeit verschlechtert hat. Aber auch in anderen Bereichen plant das Parlament einen Ausbau und es sind weiterhin hohe Ausgaben für die Schutzsuchenden aus der Ukraine notwendig. Die Ausgaben

wachsen deshalb wesentlich schneller als die Einnahmen, so dass die verfas-

sungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse ohne Gegenmassnahmen

nicht mehr eingehalten werden können. Ab 2027 sind deshalb namhafte Korrekturen gemäss aktueller Finanzplanung im Umfang von bis zu 3 Milliarden Franken pro Jahr notwendig. Mit dem vorliegenden Entlastungspaket 2027 unterbrei-

tet der Bundesrat Massnahmen, mit denen das Ausgabenwachstum reduziert und der Haushalt wieder ins Gleichgewicht gebracht werden kann.

Ausgangslage

Gestützt auf den Finanzplan 2026-2028 vom 21. August 2024 und die jüngeren Entwicklungen sind trotz einer soliden Einnahmenentwicklung für die Jahre ab 2027 strukturelle Finanzierungsdefizite im Umfang von bis zu 3 Milliarden Franken pro Jahr zu erwarten. Das entspricht rund 3 Prozent der Einnahmen des Bundes. Die verfassungsmässige Schuldenbremse fordert den Ausgleich von Ausgaben und Einnahmen. In der aktuellen Finanzplanung kann die Verfassung ab 2027 nicht mehr eingehalten werden, weshalb Korrekturen notwendig sind. Diese sollen primär auf der Ausgabenseite ansetzen, weil die Defizite im Wesentlichen auf ein hohes Ausgabenwachstum zurückzuführen sind. Auch mussten Bevölkerung und Wirtschaft seit 2024 u.a. mit der Mehrwertsteuer-Erhöhung zugunsten der AHV, der Besteuerung von Elektrofahrzeugen und der Einführung der OECD-Mindestbesteuerung bereits Steuererhöhungen tragen, die ab 2026 den Umfang des vorgeschlagenen Entlastungspakets übersteigen dürften. Im Hinblick auf eine solide Finanzierung der AHV werden voraussichtlich selbst bei einer Erhöhung des Rentenalters mittelfristig weitere Erhöhungen der Lohnbeiträge oder der Mehrwertsteuer notwendig werden. Bei einem Verzicht auf ein Entlastungspaket müssten die Steuern noch weiter erhöht werden, um die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können, der Bereinigungsbedarf entspräche rund 1 Mehrwertsteuerprozent.

Inhalt der Vorlage

Der Bundesrat hat sich bei der Erarbeitung des Entlastungspakets auf die Vorarbeiten einer externen Expertengruppe abgestützt. Diese hat sämtliche Aufgaben und Subventionen des Bundes systematisch überprüft. Die Expertengruppe hat die einzelnen Subventionen daraufhin untersucht, ob deren Ziel effizienter erreicht werden könnte, ob zu starke Ausgabenbindungen bestehen, und ob die Aufgabenteilung mit den Kantonen verbessert werden könnte. Sie hat zugleich darauf geachtet, in allen Aufgabengebieten des Bundes Vorschläge zu unterbreiten und damit der Ausgewogenheit Rechnung getragen.

Der Bundesrat ist den Vorschlägen der Expertengruppe über weite Strecken gefolgt. Einzelne Massnahmenvorschläge hat er aus Rücksicht auf die Kantone und jüngere Volksentscheide indessen nicht weiterverfolgt. Es resultiert ein Paket von rund 60 Massnahmen, wovon mehr als die Hälfte Gesetzesänderungen erfordert. Diese Gesetzesänderungen werden in einem Mantelerlass zusammengefasst, zu dem die vorliegende