Vorlage
Vernehmlassung 2025/1: Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 2 Seiten
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Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,
beschliesst:
I
Das Ausländer- und Integrationsgesetz vom 16. Dezember 20052 wird wie folgt geändert:
Art. 21 Abs. 3 erster Satz
3Ausländerinnen und Ausländer, die über einen Schweizer Hochschulabschluss oder einen Abschluss einer höheren Fachschule verfügen oder die in der Schweiz ein Postdoktorat abgeschlossen haben, können in Abweichung von Absatz 1 zugelassen werden, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist.
Art. 53 Abs. 5
5Die kantonalen Sozialhilfebehörden melden stellenlose anerkannte Flüchtlinge, vorläufig aufgenommene Personen und Schutzbedürftige bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung.
II
1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
1BBl
2 SR 142.20
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