Vorlage
Vernehmlassung 2025/1: Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern
Fedlex · Vorlage · Seite 1
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Asylgesetz (AsylG)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ….1,
beschliesst:
I
Das Asylgesetz vom 26. Juni 19982 wird wie folgt geändert:
Art. 75a Kantonswechsel für Erwerbstätige
1Das SEM bewilligt einen Kantonswechsel, wenn eine schutzbedürftige Person in einem anderen Kanton eine unbefristete Erwerbstätigkeit ausübt oder eine berufliche Grundbildung absolviert und:
a. sie weder für sich noch für ihre Familienangehörigen Sozialhilfe bezieht; und
b. das Arbeitsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht oder ein Verbleib im Wohnkanton aufgrund des Arbeitsweges oder der Arbeitszeiten nicht zumutbar ist.
2Der Kantonswechsel wird nicht bewilligt, wenn ein Widerrufsgrund nach Artikel 78 vorliegt.
II
1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
:
1BBl
2 SR 142.31
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