Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/26: Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien · 50 Seiten
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3. Rechtsvergleich mit der EU
3.1. Geltendes Recht
Die Gentechnikregulierung im Ausserhumanbereich der Schweiz und der EU sind vergleichbar, was sich durch die starke Anlehnung der schweizerischen Gesetzgebung an das EU-Recht erklärt25. Dies erleichtert den Handel mit der EU in den betroffenen Bereichen. Ein wesentlicher Unterschied zum EU-Recht ist, dass es in der EU kein Moratorium gibt und der Anbau von GVO somit grundsätzlich erlaubt ist. Gestützt auf die Richtlinie 2015/412/EU26 ist es den einzelnen Mitgliedstaaten jedoch unter gewissen Voraussetzungen möglich, den Anbau in der EU bewilligter GVO in ihrem gesamten Hoheitsgebiet oder in Teilen davon einzuschränken oder zu untersagen (sog. «Opt-out-Regelung»). Mit dieser Regelung kann der Import von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln nicht eingeschränkt werden.
Der Europäische Gerichtshof hielt in seinem Urteil vom 25. Juli 2018 in der Rechtsache C-528/1627 fest,
dass es sich bei NGT-Produkten um GVO handelt, welche in den Geltungsbereich der Richtlinie 2001/18/EG
– d.h. unter die Gentechnik-Regelung – fallen.
Ende 2019 beauftragte der Europäische Rat die EU-Kommission damit, eine Studie über die NGT zu verfassen. Diese wurde im April 2021 publiziert28 und hält fest, dass die neuen Verfahren der Richtlinie
2001/18/EG unterstehen und die Produkte daraus GVO sind. Die EU-Kommission hielt daraufhin fest, dass das geltende Recht, insbesondere die Richtlinie 2001/18/EG, für NGT-Pflanzen nicht angemessen sei. Es sei anzupassen, um die Schutzziele besser mit den neuen Techniken in Einklang zu bringen.
3.2. Entwurf der EU-Kommission zur Regelung von NGT-Pflanzen
Für die Umsetzung ihrer Schlussfolgerungen legte die EU-Kommission am 5. Juli 2023 den Entwurf einer Spezialregelung für Pflanzen, welche mit gezielter Mutagenese oder Cisgenese entstanden sind und somit kein artfremdes (transgenes) Erbmaterial enthalten vor29. Für den Bereich der Pflanzenzüchtung würde dadurch eine Abgrenzung zum bestehenden Gentechnikrecht (insbes. Richtline 2001/18) geschaffen. Sie soll in Form einer Verordnung, die für alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtend wäre, erlassen werden. Die wichtigsten Elemente des Entwurfs werden im Folgenden dargestellt (die am 7. Februar 2024 vom Europäischen Parlament beschlossenen Änderungen30 werden am Ende dieses Kapitels erläutert).
Zwei Kategorien von NGT-Pflanzen.
Der Regelungsentwurf unterteilt NGT-Pflanzen in zwei Kategorien, für die unterschiedliche Anforderungen gelten:
• NGT1-Pflanzen: NGT-Pflanzen, die als äquivalent zu natürlich vorkommenden oder konventionell ge-
züchteten Pflanzen gelten. Gemäss Entwurf können solche Züchtungen bis zu 20 gleichzeitige gentechnische Veränderungen gegenüber der Ursprungspflanze aufweisen. Die Änderungen können auf fünf unterschiedliche Arten entstanden sein: Ersetzung (Substitution) oder Einfügung (Insertion) von max. 20 Nukleotiden; Entfernen von Erbinformation (Deletion); gezielte Einfügung von zusammenhängenden DNA-Sequenzen aus dem bestehenden Genpool des Züchters, sofern endogene Gene dadurch nicht unterbrochen werden; gezielte Ersetzung einer endogenen DNA-Sequenz mit einer zusammenhängenden DNA-Sequenz aus dem Genpool des Züchters, sofern endogene Gene dadurch nicht unterbrochen
25 www.parlament.ch > suche > 21.4211 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses
26 Richtlinie (EU) 2015/412 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG zu der in den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen, Fassung gemäss ABl. L 68 vom 13.3.2015, S. 1.
27 https://eur-lex.europa.eu > suche > 62016CJ0528
28 EU-Kommission: Study on the status of new genomic techniques under Union law and in light of the Court of Justice ruling in Case C-528/16. SWD, 2021, 92 final. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8285-2021-INIT/en/pdf.
29 Proposal COM/2023/411 final for a regulation of the European Parliament and of the council on plants obtained by certain new genomic techniques and their food and feed and amending Regulation (EU) 2017/625.
30 https://www.europarl.europa.eu > legislative train > sustaining our quality of life: food security, water and nature > tabled > plants produced by certain new genomic techniques