Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/26: Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien · 50 Seiten
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standsregelungen einzuhalten. Dabei, sowie auch im Umgang mit Lebens- und Futtermitteln, sind Kennzeichnungspflichten und die Warenflusstrennung einzuhalten. Diese Pflichten fallen nur an, wenn die Akteure ihre neuen oder veränderten Rechte nutzen.
Innovation und Forschung
Die Auswirkungen der Neuregulierung auf die Innovation und Forschung in der Schweiz sind von der Ausgestaltung der Regulierung und den Verhaltensänderungen der betroffenen Akteure, insbesondere im Züchtungsbereich, abhängig. Eine Einschätzung dieser Auswirkungen wird oft in Zusammenhang mit der Patentierung von Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien diskutiert. Die heutige Situation der
Rechtsunsicherheit um die zukünftige Regulierung der neuen Züchtungstechnologien stellt für die private Pflanzenzüchtung in der Schweiz eine Innovationshürde dar und führte bereits zur Abwanderung von Startups ins Ausland. Grundsätzlich erlaubt die Öffnung gegenüber den Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien die Entwicklung neuer Produkte und Sorten. Bei einer Harmonisierung mit der EU könnte der Zugang zu neuen Züchtungstechnologien und Produkten daraus zusätzlich vereinfacht werden. Dies könnte wiederum an verschiedenen Stellen zur Entwicklung neuer Produkte und Prozesse führen. In der Pflanzenzüchtung könnten neue Züchtungsverfahren sowie neue Sorten entwickelt werden. Der Anbau und die Verarbeitung von Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien könnten ausserdem zur Entwicklung neuer Prozesse in der Lebensmittelproduktion führen.
Haushalte
Eine wichtige Frage ist, ob Konsumenten/-innen in der Schweiz Lebensmittel aus neuen Züchtungstechnologien kaufen. Dieser Aspekt ist von grosser Bedeutung für das wirtschaftliche Interesse der Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette. Bisher sind kaum Erzeugnisse aus neuen Züchtungstechnologien auf dem Markt erhältlich, deshalb fehlen Erfahrungswerte zum effektiven Absatz solcher Produkte in der Schweiz. Es ist zu erwarten, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber Produkten aus neuen Züchtungstechnologien weniger skeptisch zeigen werden als gegenüber transgenen GVO-Erzeugnissen. Ausgehend von den Erhebungen kann davon ausgegangen werden, dass einige Konsumentinnen und Konsumenten Produkten aus neuen Züchtungstechnologien kaufen würden, falls diese günstiger sind, oder einen direkten Mehrwert bieten (z.B. gesünder, bessere Nährwerte, ressourcenschonender).
Für Konsumentinnen und Konsumenten ist die Wahlfreiheit ein wichtiger Aspekt, der durch die Kennzeichnungspflicht und die Warenflusstrennung garantiert werden soll. Wird die Wahlfreiheit eingeschränkt, verschlechtert sich der Schutz jener Konsumentinnen und Konsumenten, die keine gentechnisch veränderten Produkte kaufen möchten. Die Wahlfreiheit bleibt mit der Vorlage garantiert, da eine Kennzeichnungspflicht gilt. Bei einer Harmonisierung mit der EU hängt die Wahlfreiheit davon ab, ob eine Kennzeichnungspflicht für alle Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien gilt. Dafür sind mit einer Harmonisierung mehr und eine grössere Auswahl an solchen Produkten verfügbar.
Die Auswirkungen auf die Konsumentenpreise sind schwierig zu prognostizieren. Es ist möglich, dass die Kosten steigen, weil die Entwicklung und Züchtung von Saatgut aus neuen Züchtungstechnologien teurer ist als für konventionelles Saatgut, und dass andererseits vor allem Sorten aus neuen Züchtungstechnologien mit Konsumentenmehrwert entwickelt werden, wofür die Konsumentinnen und Konsumenten eine höhere Zahlungsbereitschaft aufweisen. Zudem ist auch möglich, dass Produkte, die als «Gentechnik-frei» gekennzeichnet sind, mit einem Aufpreis verkauft würden. Dies würde ebenfalls zu einem Anstieg der Konsumentenpreise für solche Produkte führen. Andererseits ist es auch möglich, dass die Produktionskosten für gewisse Produkte sinken könnten, da Effizienzgewinne in Anbau, Verarbeitung oder Handel möglich sind.
Werden diese an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben, könnten die Konsumentenpreise auch sinken.
Gesamtwirtschaft
Gesamtwirtschaftlich haben die Änderungen im betrachteten Zeithorizont eher wenig Relevanz, da die primär betroffenen Branchen nur einen kleinen Teil des BIP ausmachen (Landwirtschaft 0.6%, Nahrungsmittelherstellung 1.4%)69. Gesamtwirtschaftlich ist kein grosser Effekt zu erwarten, da Sorten aus konventioneller Züchtung weiterhin der Standard bleiben dürften. Die Bedingungen für Aussenhandel und Marktzugang werden für die betroffenen Branchen und gewisse Produktesegmente verbessert. Auf die Umwelt- und Gesellschaftskriterien sind keine relevanten Auswirkungen zu erwarten.
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