Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/33: Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) · 8 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.842-1/10/4
orientiert sich an derjenigen der Liste im Anhang (nach Adressatengruppen und in alphabetischer Reihenfolge).
Teilnehmende nach Kategorie Eingegangene Stellungnahmen Kantone (inkl. Konferenzen)24
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien4
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte1
und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft2
Ausserparlamentarische Kommissionen3
Elektrizitätswirtschaft6
Weitere Vernehmlassungsteilnehmende4
Stellungnahmen insgesamt44
2. Ergebnisse der Vernehmlassung
2.1. Verlängerung der Geltungsdauer
Die zeitlich begrenzte Verlängerung der Geltungsdauer des FiREG wird von EnDK, AG, AI, AR, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, SG, SH, SZ, SO, TG, TI, UR, VS, ZH und ZG, die Mitte, economiesuisse, SGB, ElCom, AET, Primeo, FER GE, cP grundsätzlich befürwortet. Die Mitte bedauert die Verzögerungen bei der Ausarbeitung der notwendigen Nachfolgeregelungen und erachtet es für sinnvoll, die Geltungsdauer nur bis Ende 2029 zu verlängern, um einen gewissen Druck aufrechtzuerhalten. Die SP befürwortet die Verlängerung des Rettungsschirm nicht explizit, zeigt allerdings Verständnis dafür. Indes erachtet die SP die Dauer der Verlängerung von 5 Jahren für fragwürdig. Auch der SGB hält eine Verlängerung um ganze fünf Jahre für nicht erklärlich und schlägt vor, das FiREG maximal drei Jahre zu verlängern.
BE, FDP, SVP, SAB und WEKO lehnen die Verlängerung der Geltungsdauer des FiREG ab. Für BE stellt es eine unverhältnismässige Fortführung einer ursprünglich als Notfallmassnahme gedachten Regelung dar, die nicht mehr gerechtfertigt ist. Aus Sicht der SVP geben die aktuellen Marktbedingungen keinerlei Anlass, das Gesetz um weitere fünf Jahre bis 2031 zu verlängern. Die FDP weist darauf hin, dass die Branche und die Eignerkantone der drei grossen Stromkonzerne genug Zeit hatten, um die richtigen Schlüsse aus der damaligen Situation zu ziehen. Die WEKO lehnt grundsätzlich eine Verlängerung des FiREG ab und beantragt eventualiter eine Verlängerung höchstens bis Ende 2028. Gemäss ihrer Auffassung würde die Weiterführung des FiREG zu günstigeren Finanzierungskosten und erheblichen Wettbewerbsvorteilen für die systemkritischen Unternehmen führen.
Alpiq, VSE und EIP begrüssen die Verlängerung der im FiREG verankerten Auskunftspflichten. Auch die BKW bietet Hand dazu, diese in geeigneter Form weiterzuführen. Alpiq, BKW, VSE und EIP sehen eine Verlängerung der subsidiären Nothilfe hingegen kritisch. Aus Sicht der Alpiq haben die subsidiären Finanzhilfen des FiREG ihren Zweck erfüllt und es den systemkritischen Unternehmen ermöglicht, sich auf den Kredit- und Kapitalmärkten mit ausreichend Liquidität einzudecken. Auf ihre Verlängerung könne entsprechend verzichtet werden. Die BKW lehnt die Verlängerung der subsidiären Nothilfe ab, weil ihre verpflichtende Unterstellung unter diese Regelung nach wie vor einen unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstelle. Aus Sicht des VSE ist eine Verlängerung des Verpflichtungskredit in bisheriger Form angesichts der ergriffenen Massnahmen und der neu geltenden Regeln weder zielführend noch angemessen. Für Axpo ist die Verlängerung der Geltungsdauer des FiREG nachvollziehbar, auch wenn sie diese nicht explizit unterstützt.
Die ENHK hat keine Bemerkungen zur Vorlage.
4/8 BFE-D-06003501/372