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Vernehmlassung 2025/42: Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Resultatermittlung (Umsetzung Mo. Zanetti 23.3701) · 4 Seiten

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Bundesgesetz Entwurf über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Resultatermittlung

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom [Datum]1,

beschliesst:

I

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1. Bundesgesetz vom 14. Dezember 19902 über die direkte Bundessteuer

Einfügen vor dem Gliederungstitel des 6. Kapitels

Art. 38a Geldspielgewinne

1 Geldspielgewinne werden, sofern sie nicht nach Artikel 24 Buchstaben i–j steuerfrei sind, ab dem in Artikel 24 Buchstabe ibisgenannten Betrag einzeln und gesondert besteuert.

2Sie unterliegen stets einer vollen Jahressteuer.

3 Der Abzug von Einsatzkosten und Spieleinsätzen richtet sich nach Artikel 33 Absatz 4.

4Die Steuer beträgt 11,5 Prozent des steuerbaren Gewinns.

Art. 89 Abs. 1 Bst. b

1Personen, die nach Artikel 83 Absatz 1 der Quellensteuer unterliegen, werden nachträglich im ordentlichen Verfahren veranlagt, wenn:

1BBl 20XX …

2 SR 642.11

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