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Vernehmlassung 2025/42: Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Resultatermittlung (Umsetzung Mo. Zanetti 23.3701) · 4 Seiten
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Bundesgesetz Entwurf über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Resultatermittlung
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom [Datum]1,
beschliesst:
I
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
1. Bundesgesetz vom 14. Dezember 19902 über die direkte Bundessteuer
Einfügen vor dem Gliederungstitel des 6. Kapitels
Art. 38a Geldspielgewinne
1 Geldspielgewinne werden, sofern sie nicht nach Artikel 24 Buchstaben i–j steuerfrei sind, ab dem in Artikel 24 Buchstabe ibisgenannten Betrag einzeln und gesondert besteuert.
2Sie unterliegen stets einer vollen Jahressteuer.
3 Der Abzug von Einsatzkosten und Spieleinsätzen richtet sich nach Artikel 33 Absatz 4.
4Die Steuer beträgt 11,5 Prozent des steuerbaren Gewinns.
Art. 89 Abs. 1 Bst. b
1Personen, die nach Artikel 83 Absatz 1 der Quellensteuer unterliegen, werden nachträglich im ordentlichen Verfahren veranlagt, wenn:
1BBl 20XX …
2 SR 642.11
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