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Vernehmlassung 2025/42: Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Resultatermittlung (Umsetzung Mo. Zanetti 23.3701) · 4 Seiten
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Bundesgesetz «%ASFF_YYYY_ID»
b. sie über Vermögen und Einkünfte verfügen, die nicht der Quellensteuer unterliegen; nicht nachträglich im ordentlichen Verfahren veranlagt werden sie für Einkünfte aus Kapitalleistungen aus Vorsorge und Geldspielgewinne, die nach Artikel 11 Absatz 3 beziehungsweise Absatz 3bisgesondert besteuert werden.
3. Verrechnungssteuergesetz vom 13. Oktober 19655
Art. 29 Abs. 3
3 Er kann vorzeitig gestellt werden:
a. bei Vorliegen einer der folgenden Gründe:
1. Beendigung der Steuerpflicht,
2. Auflösung einer juristischen Person,
3. Konkurs;
4. im Falle von Gewinnen aus Geldspielen, die nach Artikel 38a DBG6 gesondert besteuert werden.
b. wenn besondere Härten es rechtfertigen.
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.