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Vernehmlassung 2025/42: Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Resultatermittlung (Umsetzung Mo. Zanetti 23.3701) · 4 Seiten

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Bundesgesetz «%ASFF_YYYY_ID»

b. sie über Vermögen und Einkünfte verfügen, die nicht der Quellensteuer unterliegen; nicht nachträglich im ordentlichen Verfahren veranlagt werden sie für Einkünfte aus Kapitalleistungen aus Vorsorge und Geldspielgewinne, die nach Artikel 11 Absatz 3 beziehungsweise Absatz 3bisgesondert besteuert werden.

3. Verrechnungssteuergesetz vom 13. Oktober 19655

Art. 29 Abs. 3

3 Er kann vorzeitig gestellt werden:

a. bei Vorliegen einer der folgenden Gründe:

1. Beendigung der Steuerpflicht,

2. Auflösung einer juristischen Person,

3. Konkurs;

4. im Falle von Gewinnen aus Geldspielen, die nach Artikel 38a DBG6 gesondert besteuert werden.

b. wenn besondere Härten es rechtfertigen.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

5 SR 642.21

6 SR 642.11