Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten
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2.6.1.6 Weitere Themen
Einzelne Stellungnahmen greifen ergänzende Aspekte im Luftverkehr auf, die ganz oder teilweise über den Vernehmlassungsgegenstand hinausgehen. Die Grünen fordert ein Verbot von Inlandflügen sowie eine vollständige Anwendung der Mehrwertsteuer auf den Gesamtumsatz der Luftfahrtbranche. Die SP hebt die Bedeutung von verstärkten und strengen Kontrollen über die Einhaltung des Schweizer Arbeitsrechtes im Bereich Luftverkehr hervor. Die SVP beantragt die Erstellung mehrerer vertiefter Berichte, darunter eine Kosten-Nutzen-Analyse der Kabotagerechte, ein rechtliches Gutachten zu den Privilegien und Immunitäten der EASA, eine Übersicht über die finanziellen Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen des Luftverkehrsabkommens sowie eine Darstellung der parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Übernahme neuen EU-Rechts.
Der KFMV hebt hervor, dass die Anpassungen neue Belastung für das Personal mit sich bringen. Der SGB fordert verstärkte und strenge Kontrollen über die Einhaltung des Schweizer Arbeitsrechtes im Bereich Luftverkehr.
Die 6 Umwelt- und Verkehrsorganisationen (Pro Alps, WWF, Greenpeace, Pro Natura, VCS, KLUG) sprechen sich in ihren jeweils identischen Stellungnahmen dafür aus, bei der Übernahme von EU-Umweltrecht die Äquivalenzmethode statt der Integrationsmethode (s. Ziff. 2.1) anzuwenden, um der besonderen Ausgangslage der Schweiz im Bereich Luftverkehr Rechnung zu tragen. Zudem fordern sie im Bereich der nachhaltigen Flugkraftstoffe (SAF) ambitioniertere Beimischpflichten als jene der EU.
5 Stellungnahmen (economiesuisse, Aerosuisse, SWISS, easyjet Switzerland, ZHK) weisen auf Unklarheiten in Bezug auf die Anpassung von Art. 103 des Luftfahrtgesetzes (LFG) hin. Mit dem Inkrafttreten des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III) wird Artikel 13 des Luftverkehrsabkommens aufgehoben, welcher die Grundlage für die bisherige Beihilfeüberwachung im Luftverkehrsbereich bildet. Entsprechend soll der dazugehörige Artikel 103 Absatz 1 LFG, welcher sich bislang auf Artikel 13 des Luftverkehrsabkommens stützt, neu auf die materiellrechtlichen Verpflichtungen nach Artikel 3 des Beihilfeprotokolls zum Luftverkehrsabkommen verweisen. Sobald das neue Überwachungsverfahren innert der fünfjährigen Übergangsfrist aufgebaut wird, wird die Grundlage für die Überwachung im Luftverkehrsbereich durch das Beihilfeüberwachungsgesetz (BHÜG) ersetzt und Artikel 103 LFG wird aufgehoben. Ansonsten bleibt Artikel 103 LFG und somit auch das Verfahren der Beihilfeüberwachung bis zum Inkrafttreten des BHÜG unverändert.
2.7 Landwirtschaft
2.7.1 Allgemeine Bemerkungen
Hinweis: Für die Erstellung des Ergebnisberichts zu Ziffer 2.7 (Landwirtschaft) wurden ausschliesslich die Stellungnahmen berücksichtigt, die sich zum Änderungsprotokoll zum Landwirtschaftsabkommen äussern. Die Stellungnahmen, in denen es inhaltlich um das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit geht, sind Gegenstand von Ziffer 2.12 des vorliegenden Ergebnisberichts.