Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten

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74 Stellungnahmen sind zum Änderungsprotokoll zum Landwirtschaftsabkommen (nachstehend Änderungsprotokoll) eingegangen. Davon 24 von ständigen und 50 von weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden. 50 Vernehmlassungsteilnehmende (u. a. KdK, ZH, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, TI, VD, VS, NE, Die Mitte, SP, SSV, SAB, economiesuisse, SAV, SBVg) befürworten das Änderungsprotokoll, während sich 6 (u. a. SVP) dagegen äussern und 18 (u. a. OW, TG, SBV) keine klare Position beziehen.

Die KdK stimmt dem Verhandlungsergebnis zu. Begrüsst wird insbesondere, dass eine Harmonisierung der Agrarpolitiken zwischen der Schweiz und der EU ausgeschlossen ist. Auch die für den Agrarteil spezifischen Lösungen (keine dynamische Rechtsübernahme, Schiedsgericht ohne Einbezug des EuGH, Ausgleichsmassnahmen nur im Fall der Verletzung des Landwirtschaftsabkommens) werden hervorgehoben. 12 Kantone (ZH, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, TI, VD, VS, NE) verweisen in ihren Stellungnahmen auf die der KdK. Die Kantone OW und TG beziehen keine klare Position. Für den Kanton OW ist es wichtig, dass die Schweiz auch zukünftig unabhängig bleibt in der Ausgestaltung ihrer Agrarpolitik (v. a. Direktzahlungen). TG begrüsst explizit den sektoriellen Ansatz und die Beibehaltung der Eigenständigkeit bei der Ausgestaltung der Agrarpolitik. Er wertet es ausserdem als positiv, dass der Agrarteil des Landwirtschaftsabkommens nicht der dynamischen Rechtsübernahme unterliegt, befürchtet aber einen eingeschränkten Nutzen aufgrund der vorgesehenen dynamischen Rechtsübernahme im Protokoll zur Lebensmittelsicherheit (s. Ziff. 2.12).

3 Parteien äussern sich zum Änderungsprotokoll. Die Mitte und die SP befürworten das Änderungsprotokoll. Die SVP lehnt es ab. Die Mitte zeigt sich explizit einverstanden mit dem Verhandlungsergebnis zum Agrarteil des Landwirtschaftsabkommens und befürwortet das Änderungsprotokoll. Sie begrüsst, dass der Agrarteil nur im Fall einer Verletzung des Landwirtschaftsabkommens Gegenstand von Ausgleichsmassnahmen sein kann und wertet es als positiv, dass an den bestehenden Zollzugeständnissen und Handelserleichterungen im Agrarbereich keine Änderung vorgenommen wird und die Schweiz auch künftig ihre Agrarpolitik eigenständig bestimmt. Die SP begrüsst zusätzlich, dass die Anhänge des Agrarteils (auch geografische Angaben) nicht der dynamischen Rechtsübernahme unterliegen. Die SVP kritisiert insbesondere die Einführung eines Streitbeilegungsmechanismus und die Möglichkeit der Ergreifung von Ausgleichsmassnahmen im Agrarteil. Generell moniert sie auch im Zusammenhang mit dem Lebensmittelsicherheitsprotokoll einen Souveränitätsverlust und damit eine generelle Schwächung der Schweizer Landwirtschaft und Gefährdung der Ernährungssicherheit (s. Ziff. 2.12).

Der SSV sowie die SAB sprechen sich für das Änderungsprotokoll aus. Letztere sieht die Position der Landwirtschaft durch das Änderungsprotokoll gestärkt.

3 Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SAV, SBVg) werten das Verhandlungsergebnis positiv. Als Grund wird eine Stabilisierung des Verhältnisses zur EU respektive die Vermeidung einer weiteren Erosion des Landwirtschaftsabkommens angeführt. Begrüsst wird auch der besondere Schutz des Agrarteils bei den Ausgleichsmassnahmen. Der SBV bezieht keine klare Position. So sieht er einerseits die Beibehaltung