Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten

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Die Vernehmlassungsteilnehmenden bringen 62 konkrete Anliegen ein. Darunter gehen 37 Eingaben zur Thematik Tierschutzniveau und Betäubungspflicht für Schlachtungen aufgrund religiöser Riten («Schächten») ein. VD begrüsst die Anpassungen, während TI die Übernahme europäischer Vorschriften zwar begrüsst, aber die Möglichkeit haben möchte, darüberhinausgehende Vorschriften einführen zu können. Die Mitte begrüsst die ausgehandelten Ausnahmen für den Tierschutz, betont aber, dass Platz für weitergehende Schweizer Standards möglich sein sollte. Die SVP befürchtet, dass die Schweiz künftig die Autonomie verliere, ihre oft strengeren Tierschutz- und Tiergesundheitsstandards selbständig festzulegen.

Der SBV stellt fest, dass in der Schweiz ein höheres Tierschutzniveau besteht als in der EU, welches erhalten bleiben soll. Das Anliegen wird von 14 nicht ständigen Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt. Der SBV plädiert dafür, dass die Betäubungspflicht für Schlachtungen aufgrund religiöser Riten («Schächten») aufrecht erhalten bleibt. Dieses Anliegen wird von 6 nicht ständigen Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt. 6 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende begrüssen die Anpassungen im Tierschutzgesetz.

2.12.2.2 Lebensmittelgesetz

Zum totalrevidierten Lebensmittelgesetz äussern sich 91 Vernehmlassungsteilnehmende. 41 befürworten die Anpassungen (u. a. KdK, ZH, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, VD, VS, NE, economiesuisse, SAV, SBVg). 37 nehmen keine abschliessende Beurteilung vor (u. a. SZ, NW, BS, TG, TI, SP, SBV). 13 Vernehmlassungsteilnehmende lehnen es ab (u. a. OW, GR, SGV).

Der SBV und 11 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende fordern, dass eine Schätzung zu den Regulierungsfolgekosten derTotalrevision des Lebensmittelgesetzes durchgeführt wird.

25 nicht ständige Stellungnehmende äussern sich zur Thematik der Ausnahmen, des nationalen Handlungsspielraums und des sogenannten Swiss finish. Der SGV und 3 weitere nicht ständige Stellungnehmende lehnen kostentreibende Swiss finish Regulierungen ab, die als Ausnahmen ausgehandelt wurden. Zudem lehnen der SGV und 1 weiterer nicht ständiger Stellungnehmender es ab, dass Schweizer KMU, die ausschliesslich für den Schweizer Markt produzieren zusätzlich zum Schweizer Recht auch EU-Regelungen anwenden müssen. 2 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende lehnen es ab, den für die Schweiz vorteilhaften Swiss finish beim Cadmium-Höchstwert in Schokolade aufgeben zu müssen. Der SBV und 3 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende fordern, dass regulatorische Eigenständigkeiten, die die Qualität der Produkte definieren, beibehalten werden müssen. 4 weitere Stellungnahmen weisen darauf hin, dass von Ausnahmen und Swiss finish nur zurückhaltend Gebrauch zu machen sei. Der SBV und 21 nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende fordern, dass die Schweiz den nationalen Handlungsspielraum ausnutzt und 4 Stellungnehmende begrüssen es, dass bestehende Ausnahmen beibehalten werden können.