Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten
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2.11.2.3 Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Ener-
giegrosshandelsmärkten, BATE; BBl 2025 1102
Die Annäherung zwischen dem BATE und dem REMIT (Verordnung (EU) 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts) im Strombereich wurde von allen Vernehmlassungsteilnehmenden sehr begrüsst. Die Anpassungen im BATE haben vor allem Stellungnahmen seitens der Strombranche hervorgerufen.
Einige Akteure der Branche (u. a. Axpo, Energy Traders Europe) bedauern, dass der Gasbereich nicht Teil des Abkommens ist. Dies führt zu einer unnötigen Komplizierung des Gesetzes mit der Unterscheidung von Teilnehmern am Strom- beziehungsweise am Gasmarkt. Dies könnte zudem zu potenziellen Schwierigkeiten bei der Umsetzung zwischen dem BATE und dem REMIT führen. Schweizer Teilnehmende am europäischen Gasmarkt müssen ihre Daten sowohl an ACER (EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden), als auch an die ElCom übermitteln. Bei den Stromdaten erhält die ElCom die Daten direkt von ACER. Diese Akteure fordern unter anderem, dass dieser Mechanismus auch für den Gasmarkt gelten soll.
Des Weiteren fordern einige Akteure (u. a. VSE, Regiogrid, Groupe E und die Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich der Stellungnahme des VSE anschliessen), dass analog zum REMIT Wasserstoff auch in BATE aufgenommen werden soll, da so für Wasserstoffprojekte bereits Rechtssicherheit geschaffen werden kann.
Die ElCom fordert zunächst, dass die Aufsichtsabgabe sowohl für die Akteure im Gasals auch im Strombereich erhoben werden soll. Um REMIT in der Schweiz ordnungsgemäss umsetzen zu können, müsste laut der ElCom schliesslich eine ähnliche Rechtsgrundlage wie im Kartellgesetz in das BATE aufgenommen werden, damit die ElCom Hausdurchsuchungen auf Schweizer Gebiet durchführen kann.
Die Wettbewerbskommission sowie einige Akteure der Branche (u. a. VSE, Alpiq und Axpo) haben schliesslich Forderungen wieder aufgenommen, die sie bereits im Jahr 2023 im Rechtsetzungsverfahren zum BATE formuliert hatten und welche im parlamentarischen Verfahren abgewiesen worden sind.
2.12 Lebensmittelsicherheit
2.12.1 Allgemeine Bemerkungen
Zum Protokoll zur Lebensmittelsicherheit äussern sich 121 Vernehmlassungsteilnehmende. 79 davon (u. a. KdK, ZH, UR, ZG, FR, SO, BS, AR, AI, SG, GR, TI, VD, VS, NE, JU, Die Mitte, FDP, Grüne, GLP, SP, Gemeindeverband, SSV, SAB, economiesuisse, SAV, SBVg) befürworten das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit, während sich 18 (u. a. SVP, SGV) dagegen äussern und 24 (u. a.SZ, OW, NW, GL, TG, SBV) keine klare Position beziehen.
Die KdK und 15 Kantone (ZH, UR, ZG, FR, SO, BS, AR, AI, SG, GR, TI, VD, VS, NE, JU) begrüssen die Erweiterung des Landwirtschaftsabkommens mit dem Protokoll zur Lebensmittelsicherheit, da dieses auch den Handel mit nichttierischen Lebensmitteln und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln umfasst. Sie begrüssen ebenfalls, dass